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Verbraucherschutzklage verhandelt

Preiserhöhungen von DAZN stehen auf der Kippe

DAZN-App auf Handydisplay
DAZN verdoppelte seine Preise bei laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden © Nicole Lienemann / Adobe Stock

Verbraucherschützer kritisieren intransparente Preiserhöhungsklauseln bei dem Sport-Streaminganbieter DAZN. Das OLG Hamm teilt diese Sicht - und kündigt ein Urteil an.

DAZN steht vor einer deutlichen Niederlage vor Gericht. Die extremen Preiserhöhungen des Sport-Streaminganbieters in den Jahren 2021 und 2022 waren voraussichtlich rechtswidrig. Einen entsprechenden Hinweis hat das OLG Hamm zu einer Verbandsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) bei einer mündlichen Verhandlung gegeben. Ein Urteil will das Gericht am 18. November verkünden.

In den kommenden drei Wochen können sich betroffene DAZN-Kunden noch in ein Klageregister eintragen, um Anspruch auf Rückzahlungen anzumelden. DAZN wollte sich nach der mündlichen Verhandlung nicht äußern.

Verbraucherschützer: Preiserhöhungsklauseln intransparent

Die Verbraucherschützer beklagen, dass die Preiserhöhungsklauseln in den Verträgen intransparent und damit unwirksam waren. Die Klage richtet sich gegen die DAZN-Mutter mit Sitz in London. Die Richterinnen und Richter des OLG Hamm fanden in ihrer vorläufigen Bewertung, dass die Begrifflichkeiten in der Klausel für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu verstehen seien. Es sei für sie nicht nachvollziehbar gewesen, in welchem Verhältnis die Formulierungen über veränderte Marktbedingungen zu den dann erfolgten zum Teil extremen Preiserhöhungen standen, erklärte die Vorsitzende Richterin Adrienne Siemers.  Die Gefahr einer Verjährung, wie von DAZN ins Spiel gebracht, bestehe nicht.

Das OLG München hat bereits in einem Parallelverfahren, das ebenfalls vom vzbv geführt wird, die Preisanpassungsklausel in den Nutzungsbedingungen von DAZN aus dem Jahr 2022 für unwirksam erklärt. Begründung: Die Klausel ist nach Überzeugung des OLG München zu unbestimmt, und Verbraucher seien deshalb nicht in der Lage, die Berechtigung der Erhöhung zu überprüfen. Der Fall liegt derzeit beim BGH in Karlsruhe.

Der Sport-Streamingdienst bietet unter anderem Spiele der Fußball-Bundesliga und der Champions League an. Laut vzbv erhöhte DAZN seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kundinnen und Kunden. Unter anderem sei im Sommer 2022 der monatliche Preis für Bestandskunden von 14,99 auf 29,99 Euro erhöht worden.

Was waren die größten Streitpunkte der mündlichen Verhandlung?

DAZN hat seinen Firmensitz in London. Die Anwälte bestritten vor dem OLG Hamm, dass ein deutsches Gericht überhaupt zuständig sei. Auch in diesem Punkt widersprach der 12. Senat, gab jedoch zu, dass der Gesetzgeber hier Fragen offen gelassen habe. Aber: Die Forderungen des Streaminganbieters richten sich an deutsche Abonnentinnen und Abonnenten. Deshalb sei der Gerichtsstand in Deutschland. Und bei der Klage gehe es um den kollektiven Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Warum sollte das Recht an der EU-Grenze Halt machen, fragte das OLG?

Die Vorsitzende Richterin eröffnete die mündliche Verhandlung mit dem Hinweis, dass das Verbandsklagerecht für alle Beteiligten Neuland sei. "Ein super Fall, total interessant, weil wir als Gericht hier nicht nur ausgetretene juristische Pfade betreten", sagte die Vorsitzende Richterin Siemers. Generell äußerte Siemers Verständnis dafür, dass ein Anbieter die Preise erhöht. Aber die Klausel in den AGB müsse schon die richtige Form haben. Sie müsse klar, deutlich und angemessen sein.

Wer hat Anspruch auf mögliche Rückzahlungen?

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bietet einen Check an. DAZN-Kunden können Schritt für Schritt prüfen, ob sie anspruchsberechtigt sind, falls das OLG der Verbandsklage im November zustimmt. Wichtig: Der Streaminganbieter muss in den Jahren 2021 und 2022 direkter Vertragspartner gewesen sein. Wer sein Abo über Anbieter wie Apple, Google oder zum Beispiel Sky abgeschlossen hat, zählt nicht zum Kreis der Berechtigten.

Mit dem Urteil wird das OLG Hamm die Frage beantworten müssen, wie genau DAZN den Anspruch der im Klageregister Eingetragenen überprüfen kann. Der Streaminganbieter sprach in der mündlichen Verhandlung von einem Prüfproblem. Nach eigener Aussage gibt es keine Kundennummern. Registriert werde nur mit der E-Mail-Adresse. Ein DAZN-Anwalt sprach von Millionen-Summen, um die es gehe.

Offen ist, ab welchem Zeitraum DAZN möglicherweise nicht nur die zu hohen Abogebühren, also die Differenz der Preiserhöhung, sondern auch die dafür fälligen Zinsen zahlen muss. Gilt das Datum der Preiserhöhung? Oder die eingereichte Klage oder aber der Eintrag ins Klageregister? Zu dieser Frage hat sich das Gericht in der mündlichen Verhandlung nicht geäußert.