Was bedeutet die Unterschrift für ein AfD-Verbotsverfahren?*

Zitiervorschlag
Was bedeutet die Unterschrift für ein AfD-Verbotsverfahren?*. beck-aktuell, 28.09.2026 (abgerufen am: 02.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206691)
Hessens Justizministerium lässt "dienstrechtliche Maßnahmen" in Bezug auf Richterinnen und Staatsanwälte prüfen, die einen Aufruf für ein AfD-Verbotsverfahren unterzeichnet hatten. Das führt zu heftigem Streit mit der Neuen Richter*innenvereinigung.*
In Hessen ist es zu einer hitzigen Auseinandersetzung zwischen der Neuen Richter*innenvereinigung (NRV) und dem dortigen Justizministerium gekommen. Die NRV hat Justizminister Christian Heinz (CDU) am Montag in einem offenen Brief aufgefordert, ein internes Schreiben seines Hauses zurückzuziehen. Das Ministerium hatte darin Ende August die hessischen Gerichtsverwaltungen angewiesen, dienstrechtliche Schritte in Bezug auf Richterinnen und Staatsanwälte zu prüfen, die einen Aufruf zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens unterzeichnet hatten.*
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) hatte am 20. Juli in einem offenen Brief an die Bundesregierung und den Bundestag gefordert, ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem BVerfG einzuleiten. Mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen schlossen sich an, darunter auch Angehörige der Justiz, die neben ihrem Namen ihre Amtsbezeichnung angaben. Die sächsische AfD-Landtagsfraktion nahm den Brief zum Anlass für eine Anfrage an ihr Justizministerium, ob die Unterzeichnung des Briefes mit dem gesetzlichen Mäßigungsgebot (§ 33 BeamtStG) und der Pflicht zur Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit (§ 39 DRiG) vereinbar sei. Die Antwort des Ministeriums fiel knapp aus: "Unterschreiben ist Privatsache."
Hessens Justizministerium ging indes einen anderen Weg. Es benannte in seinem Erlass, den beck-aktuell.Heute im Recht einsehen konnte, einzelne Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte namentlich und mit Dienststelle und regte an, zu prüfen, ob die Unterzeichnung "im konkreten Einzelfall Anlass zur Prüfung dienstrechtlich erforderlicher Maß nahmen geben könnte". Dabei nahm der Erlass explizit die Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten einschließlich der genannten Normen in Bezug.
Richtervereinigung: Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz
Die NRV sah in dem Schreiben einen schwerwiegenden Übergriff der Exekutive auf die Judikative. Die Unterzeichnung des Aufrufs sei von der Meinungsfreiheit gedeckt und mit dem Mäßigungsgebot vereinbar, heißt es in dem Brief. Das Ministerium verletze seine Fürsorgepflicht und missbrauche das Instrument der Dienstaufsicht, um Druck auf die Betroffenen auszuüben.
Besonders irritiert zeigt sich die Richtervereinigung über den Auslöser: Die Anfrage kam aus der sächsischen AfD-Fraktion, die laut dem dortigen Landesverfassungsschutzbericht als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft werde. Dass das hessische Ministerium darauf mit einer internen Prüfanweisung reagiert habe, sei umso befremdlicher, als das sächsische Justizministerium dieselbe Anfrage mit der gebotenen Gelassenheit beschieden habe.
Die NRV forderte den Justizminister auf, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, das Schreiben vom 26. August zurückzuziehen und öffentlich klarzustellen, dass die Unterzeichnung des Aufrufs eine freie Meinungsäußerung im Einsatz für die wehrhafte Demokratie sei. Der Verband kündigte an, betroffene Richterinnen und Staatsanwälte notfalls auch mit seinem Rechtshilfefonds zu unterstützen.
Pikant an dem Vorgang: Gegenüber der Presse soll sich das hessische Justizministerium laut einem Bericht der Legal Tribune Online vom 14. September ähnlich wie das sächsische geäußert haben – also eher zurückhaltend. Das interne Schreiben an die Gerichtsverwaltungen zeichne ein anderes Bild, so die NRV.
Was sind "dienstrechtliche Maßnahmen"?*
Doch was mit dem Schreiben überhaupt gemeint ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. Die NRV in Hessen versteht das Schreiben so, dass das Ministerium die Prüfung von Dienstvergehen angeregt habe. Entsprechend stellt der Verband in seinem Brief an Justizminister Heinz schon in der Überschrift klar: "Unterzeichnung des Aufrufs zur Prüfung eines AfD-Verbots durch Richter*innen und Staatsanwält*innen ist kein Dienstvergehen".
Darauf reagiert nun wiederum das hessische Justizministerium und schreibt in einem Antwort-Brief an die NRV, der beck-aktuell.Heute im Recht vorliegt, man trete "der bewusst falschen und durch selektive Wiedergabe einzelner Textpassagen irreführenden Darstellung des in Ihrem offenen Brief genannten Erlasses [...] entschieden entgegen". Ansinnen des Erlasses sei es bloß gewesen, "die Behördenleitungen auf den Sachverhalt hinzuweisen und in die Lage zu versetzen, in eigener Zuständigkeit den rechtsstaatlichen Ablauf von Gerichtsverfahren mit AfD-Bezug sicherzustellen." Ansonsten, schreibt das Ministerium, "bestünde die Gefahr, dass solche Gerichtsverfahren wegen möglicher Befangenheitsgesuche gegen Richter und Staatsanwälte, die den offenen Brief des RAV unterschrieben haben, scheitern könnten."
Das Ministerium ist also der Meinung, von der NRV falsch verstanden worden zu sein, denn "dienstrechtliche Maßnahmen" meinten gerade kein Dienstvergehen. "Der Unterschied zwischen Dienst- und Disziplinarrecht wird verkannt", heißt es im Schreiben an die NRV. Gegenüber beck-aktuell.Heute im Recht betonte ein Ministeriumssprecher, man habe keinesfalls die Prüfung von Dienstvergehen suggerieren wollen. Man erwarte daher eine Korrektur des offenen Briefes der NRV.
*Anm. d. Red.: Der Artikel wurde nach Veröffentlichung umfangreich geändert. Insbesondere wurde die Stellungnahme des hessischen Justizministeriums ergänzt, das auf einer anderen Interpretation des Erlasses besteht, sowie weiterer Kontext aus der Korrespondenz von Ministerium und Justiz, bzw. NRV hinzugefügt (geändert am 29.09.2026, 18:35, mam).
- Redaktion beck-aktuell, mam/hg
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Was bedeutet die Unterschrift für ein AfD-Verbotsverfahren?*. beck-aktuell, 28.09.2026 (abgerufen am: 02.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206691)



