Unterschrift für AfD-Verbot ist kein Dienstvergehen

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Unterschrift für AfD-Verbot ist kein Dienstvergehen. beck-aktuell, 28.09.2026 (abgerufen am: 28.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206691)
Hessens Justizministerium lässt prüfen, ob Richter und Staatsanwälte nach Unterzeichnung eines AfD-Verbots-Aufrufs dienstlich belangt werden können. Die Neue Richtervereinigung hält dagegen – und bietet Betroffenen Rechtshilfe an.
Die Neue Richtervereinigung (NRV) in Hessen hat Justizminister Christian Heinz (CDU) am Montag in einem offenen Brief aufgefordert, ein internes Schreiben seines Hauses zurückzuziehen. Das Ministerium hatte darin Ende August die hessischen Gerichtsverwaltungen angewiesen, dienstrechtliche Schritte gegen Richter und Staatsanwälte zu prüfen, die einen Aufruf zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens unterzeichnet hatten.
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) hatte am 20. Juli in einem offenen Brief an die Bundesregierung und den Bundestag gefordert, ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem BVerfG einzuleiten. Mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen schlossen sich an, darunter auch Angehörige der Justiz, die neben ihrem Namen ihre Amtsbezeichnung angaben. Die sächsische AfD-Landtagsfraktion nahm den Brief zum Anlass für eine Anfrage an ihr Justizministerium. Dessen Antwort fiel knapp aus: "Unterschreiben ist Privatsache."
Hessens Justizministerium ging einen anderen Weg. Es benannte in seinem Schreiben einzelne Richter und Staatsanwälte namentlich und regte an, im Einzelfall zu prüfen, ob die Unterzeichnung ein Dienstvergehen darstelle.
Richtervereinigung: Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz
Die NRV sieht darin einen schwerwiegenden Übergriff der Exekutive auf die Judikative. Die Unterzeichnung des Aufrufs sei von der Meinungsfreiheit gedeckt und mit dem Mäßigungsgebot vereinbar, heißt es in dem Brief. Das Ministerium verletze seine Fürsorgepflicht und missbrauche das Instrument der Dienstaufsicht, um Druck auf die Betroffenen auszuüben.
Besonders irritiert zeigt sich die Richtervereinigung über den Auslöser: Die Anfrage kam aus der sächsischen AfD-Fraktion, die laut dem dortigen Landesverfassungsschutzbericht als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft werde. Dass das hessische Ministerium darauf mit einer internen Prüfanweisung reagiert habe, sei umso befremdlicher, als das sächsische Justizministerium dieselbe Anfrage mit der gebotenen Gelassenheit beschieden habe.
NRV fordert Rücknahme des Schreibens
Die NRV fordert den Justizminister auf, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, das Schreiben vom 26. August zurückzuziehen und öffentlich klarzustellen, dass die Unterzeichnung des Aufrufs eine freie Meinungsäußerung im Einsatz für die wehrhafte Demokratie sei. Der Verband kündigte an, betroffene Richter und Staatsanwälte notfalls auch mit seinem Rechtshilfefonds zu unterstützen.
Pikant an dem Vorgang: Gegenüber der Presse soll sich das hessische Justizministerium laut einem Bericht der Legal Tribune Online vom 14. September ähnlich wie das sächsische geäußert haben – also eher zurückhaltend. Das interne Schreiben an die Gerichtsverwaltungen zeichne ein anderes Bild, so die NRV.
- Redaktion beck-aktuell, hg
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Unterschrift für AfD-Verbot ist kein Dienstvergehen. beck-aktuell, 28.09.2026 (abgerufen am: 28.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206691)



