München erstattet AC Mailand 50.000 Euro

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München erstattet AC Mailand 50.000 Euro. beck-aktuell, 10.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176436)
Die Stadt München hat sich neun Jahre nach einem Rechtsstreit um Trikotwerbung mit dem AC Mailand auf einen Vergleich geeinigt. Von den damals verhängten 100.000 Euro Zwangsgeld bekommt der italienische Fußballclub die Hälfte zurück. Darauf verständigten sich die beiden Parteien am 09.05.2016 vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
AC Mailand: Werbeverbot verstößt gegen EU-Recht
Die Milan-Profis waren Mitte April 2007 im Champions-League-Viertelfinale beim FC Bayern in der Münchner Arena mit Trikots aufgelaufen, auf denen für einen Sportwetten-Anbieter geworben wurde. Dies hatte die Stadt zuvor unter Androhung von 100.000 Euro Zwangsgeld untersagt und diese Summe dann auch einen Tag nach dem 2:0-Sieg der Gäste eingefordert. Daraufhin zog der AC Mailand vor Gericht. Die Italiener hatten argumentiert, ein derartiges Werbeverbot sei nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes unzulässig.
Parteien schlossen nunmehr Vergleich
Das juristische Nachspiel verlor der Verein jedoch 2011 in erster Instanz beim Verwaltungsgericht München, nachdem die staatliche Aufsichtsbehörde den Widerspruch gegen das Zwangsgeld zurückgewiesen hatte. Vor dem Verwaltungsgerichtshof bekräftigte der Anwalt des Mailänder Clubs: “Das Werbeverbot war ein Verstoß gegen EU-Recht.“ Er berief sich dabei auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Die Untersagung von Werbung privater Glücksspiel- und Sportwettenanbieter sei rechtswidrig. Schließlich habe der Freistaat Bayern für seine eigenen Glücksspielangebote “geworben, was das Zeug hielt“. Letztlich schien aber wohl beiden Parteien der jetzt geschlossene Vergleich der sinnvollste Weg zu sein.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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München erstattet AC Mailand 50.000 Euro. beck-aktuell, 10.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176436)



