BAMF überlässt Fehlerkorrektur zunehmend Gerichten

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BAMF überlässt Fehlerkorrektur zunehmend Gerichten. beck-aktuell, 30.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171136)
Die Flüchtlings-Hilfsorganisation Pro Asyl hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kritisiert, weil es eigene Fehler nicht mehr selbst korrigiere. Stattdessen verlagere die Nürnberger Behörde diese Arbeit immer mehr auf die Gerichte. "Die inzwischen auch überlasteten Verwaltungsgerichte sind nicht dafür da, vom Bundesamt sehenden Auges in Kauf genommene Verfahrensmängel zu korrigieren“, teilte Pro Asyl am 29.08.2016 in Frankfurt mit. Die Behörde wollte sich zu dem Vorwurf bislang nicht äußern.
"Überprüfung im Gerichtsverfahren" immer häufiger
Früher habe das BAMF fehlerhafte Asyl-Entscheidungen oft korrigiert, wenn die Hilfsorganisation auf Mängel hingewiesen habe. Inzwischen verweigere sich das Bundesamt dem aber "systematisch“. In einem Schreiben habe das BAMF der Organisation mitgeteilt, dass es aufgrund der hohen Arbeitsbelastung derzeit "Interventionen von dritter Seite nur in äußerst eklatanten Fällen nachgehen“ könne. Die Behörde verweise nun stattdessen auf die "Überprüfung im Gerichtsverfahren“.
Entscheidung wurde trotz eingeräumter Mängel nicht aufgehoben
Als Beispiel nennt Pro Asyl den Fall eines Somaliers, dem in seinem Heimatland die Blutrache einer Familie drohte. Der Asyl-Entscheider sei ohne weitere Begründung davon ausgegangen, dass ein Mitglied des Verfolger-Clans aufgrund seiner Religionszugehörigkeit keinen Mord begehen würde. Zudem sei das Anhörungsprotokoll nicht vollständig gewesen. Das Bundesamt habe diese Mängel sogar eingeräumt, schreibt Pro Asyl. Es habe die Entscheidung trotzdem nicht aufgehoben. Später habe ein Gericht dem Somalier Recht gegeben.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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BAMF überlässt Fehlerkorrektur zunehmend Gerichten. beck-aktuell, 30.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171136)



