Erstmals wird sich ein Oberverwaltungsgericht mit der aktuellen Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befassen, vielen syrischen Flüchtlingen nicht den vollen Flüchtlingsstatus zuzuerkennen, sondern nur subsidiären Schutz zu gewähren. Das OVG Koblenz hat dem Antrag des BAMF auf Zulassung der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Trier zugelassen, das zahlreichen Klagen von Syrern stattgegeben hatte.
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Bisher noch keine OVG-Grundsatzentscheidungen
Bislang haben sich bundesweit zehn Verwaltungsgerichte mit der aktuellen Entscheidungspraxis des Amts befasst, wie eine Sprecherin der Nürnberger Behörde mitteilte. Aktuelle Grundsatzentscheidungen von Oberverwaltungsgerichten gebe es nicht. Im Juli 2012 hatte das OVG Bautzen entschieden, dass syrischen Asylsuchenden die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuzuerkennen ist. Gegenwärtig seien beim OVG Koblenz 120 Berufungen des BAMF gegen Urteile des VG Trier anhängig, sagte ein Sprecher. Es sei nicht absehbar, wann Entscheidungen in den Verfahren ergehen.