NPD schickt Nachwuchsjuristen gegen erfahrenen Staatsrechtler ins Rennen

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NPD schickt Nachwuchsjuristen gegen erfahrenen Staatsrechtler ins Rennen. beck-aktuell, 03.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179791)
Im Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht stehen sich ganz unterschiedliche Juristen gegenüber. Die NPD hat ihr Wohl vor dem Bundesverfassungsgericht ganz in die Hände des ebenso jungen wie selbstbewussten Juristen Peter Richter gelegt. Prozessbevollmächtigter des Bundesrats ist Christoph Möllers, ein erfahrener Staatsrechtler. Gleiches gilt für den Präsidenten des BVerfG, Andreas Voßkuhle, der dem Zweiten Senat vorsitzt, der mit dem NPD-Verbotsverfahren befasst ist. Berichterstatter des Verfahrens ist Verfassungsrichter Peter Müller.
NPD-Anwalt mit Befangenheitsanträgen und Besetzungsrügen gescheitert
Der 30 Jahre alte Peter Richter zieht eloquent und mit Detailwissen alle Register, um die rechtsextreme Partei, in der er selbst Funktionär ist, vor dem Verbot zu bewahren. Ein ums andere Mal bohren Nachfragen von der Richterbank allerdings ins Leere. Richter scheitert mit seinen wortreich und fast hastig vorgetragenen Befangenheitsanträgen und Besetzungsrügen. Der Strategie, das Verfahren an der Frage von V-Leuten in der Führungsebene der NPD scheitern zu lassen, lässt das Gericht am zweiten Tag die Luft heraus. Richter nimmt es ungerührt hin, dass Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle ihm vorhält, dass es vielleicht hilfreich wäre, sich entgegen wiederholter Ankündigung zur Sache zu äußern. Der junge Mann mit Anzug, kurzen Haaren, Dreitagebart und schmaler Brille hebt sich nicht nur optisch, sondern auch intellektuell von einem guten Teil der 5.200 Mitglieder zählenden NPD ab. Im saarländischen Landesverband ist Richter stellvertretender Vorsitzender.
Christoph Möllers vertrat Bundesregierung schon mehrfach vor dem BVerfG
Der Staatsrechtler Christoph Möllers ist ein erfahrener Prozessbevollmächtigter vor dem BVerfG. Der redegewandte 47-Jährige hat schon die Bundesregierung in Verfahren etwa zur Vorratsdatenspeicherung oder zum BKA-Gesetz vertreten. Aktuell hat er den Lehrstuhl für öffentliches Recht der Universität Berlin inne. Er studierte unter anderem in Tübingen und München. Möllers erhält den diesjährigen Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft für seine herausragenden Arbeiten zum öffentlichen Recht. Der Jurist, der auch Rechtsphilosoph ist, greift bei seiner Argumentation im NPD-Verbotsverfahren immer wieder auf grundsätzliche Betrachtungen von Staat und Demokratie zurück.
Andreas Voßkuhle unbeeindruckt von äußeren Einflüssen
Der 52 Jahre alte Jura-Professor Andreas Voßkuhle ist seit 2008 Verfassungsrichter und Vorsitzender des Zweiten BVerfG-Senats, 2010 wurde er Präsident des BVerfG. In seine Zuständigkeit fielen neben dem NPD-Verbotsverfahren schon etliche politisch brisante Verfahren, etwa zur Sicherungsverwahrung oder über den europäischen Fiskalpakt und den Euro-Rettungsschirm ESM. Das aktuelle Verfahren leitet Voßkuhle mit Ruhe und Sachlichkeit. Versuchen vonseiten der NPD, das Verfahren mit Anträgen zu verzögern, schob er nach ausführlicher Erörterung freundlich-bestimmt einen Riegel vor. Seinen Karlsruher Arbeitsplatz lobte der parteilose Voßkuhle einmal in einem "Zeit"-Interview als einen von wenigen Orten, "an denen man abgeschirmt von äußeren Einflüssen Entscheidungen so intensiv durchdenken kann, wie man es für erforderlich hält."
Berichterstatter Peter Müller für bohrende Nachfragen bekannt
Peter Müller war fast zwölf Jahre lang CDU-Ministerpräsident des Saarlandes, bevor er 2011 Verfassungsrichter wurde. Im NPD-Verbotsverfahren ist der 60-jährige Berichterstatter. Immer wieder fühlt er den beiden Parteien mit bohrenden Nachfragen auf den Zahn, manchmal bringt er die Prozessbevollmächtigten damit aus dem Takt ihrer Argumentation. Der NPD-Anwalt Peter Richter warf Müller wegen politischer Äußerungen gegen die NPD erfolglos Befangenheit vor. Nachdem er Berichterstatter in dem Verfahren geworden war, hatte Müller gesagt: "Maßstab ist allein das Verfassungsrecht. Politische Erwägungen spielen bei der Beurteilung, unter welchen Voraussetzungen ein Parteienverbot verfassungsrechtlich möglich ist, keine Rolle".
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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