Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Neue Hammer Unterhaltsleitlinien veröffentlicht

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Das Oberlandesgericht Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.08.2015) bekannt gegeben. Wie das Gericht am 27.07.2015 mitteilt, sind die Bedarfssätze/Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle zum 01.08.2015 aufgrund des erhöhten Mindestbedarfs geändert worden. Dies sei der Grund für die im Übrigen unveränderten neuen Leitlinien.

Rückwirkende Kindergeld-Erhöhung noch irrelevant

Zwar sei auch das Kindergeld rückwirkend zum 01.01.2015 erhöht worden. Gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kinderzuschlags sei allerdings bei der Anwendung von § 1612b Abs. 1 BGB für die Zeit bis zum 31.12.2015 weiterhin das Kindergeld in bisheriger Höhe maßgebend.