Juristisch weitgehend erledigt - politisch aber noch lange nicht ausgestanden

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Anne-Beatrice Clasmann: Juristisch weitgehend erledigt - politisch aber noch lange nicht ausgestanden. beck-aktuell, 11.08.2015 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189431)
Ein Blog veröffentlicht ein Dokument des Verfassungsschutzes. Das ist normalerweise kein allzu großer Aufreger. Doch diesmal ermittelt der Generalbundesanwalt. Der Fall wird im Sommerloch zur Staatsaffäre. Mittlerweile hat sich die Landesverrats-Affäre juristisch weitgehend erledigt. Politisch ist sie aber noch lange nicht ausgestanden. Denn der Streit zwischen dem inzwischen geschassten Generalbundesanwalt Harald Range und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat eine heftige Debatte über Pressefreiheit und die Unabhängigkeit der Justiz in Gang gesetzt.
v. Notz: Öffentliche Debatte zur "Notwendigkeit von Vertraulichkeiten" gefordert
Für den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Konstantin von Notz, hat der Fall gezeigt: "Wir brauchen endlich eine öffentliche Diskussion darüber, was überhaupt in freiheitlichen Rechtsstaaten geheim sein darf, für wie lange und wer darüber entscheidet." Als vertraulich eingestuft ist zum Beispiel auch die rechtliche Einschätzung des Bundesjustizministeriums zum Netzpolitik-Fall, auf deren Grundlage der amtierende Generalbundesanwalt Gerhard Altvater jetzt die Ermittlungen gegen die Blogger eingestellt hat.
Intervention durch Maas wird unter Juristen kritisch gesehen
Auch die Frage, wer in dieser Affäre als Gewinner und wer als Verlierer vom Platz geht, ist so einfach nicht zu beantworten. Was Bundesjustizminister Maas angeht, hat er sich zwar mit seiner Auffassung durchgesetzt, bei dem Bericht der Blogger handele es sich nicht um die Veröffentlichung eines Staatsgeheimnisses mit der Absicht, der Bundesrepublik zu schaden. Damit war er auf einer Linie mit Netzpolitikern, linken Parteikollegen und Journalisten, die auf den Justizminister vor dieser Affäre gar nicht so gut zu sprechen gewesen waren. Sie haben ihn vor der Sommerpause noch als «Umfaller» geschmäht, weil er dem Drängen von Parteichef Sigmar Gabriel für die Einführung einer neuen Vorratsdatenspeicherung nachgegeben hatte. Aus Sicht der Netzgemeinde hätte Maas in dieser Affäre schon früher einschreiten sollen. Mit der Art und Weise, wie sein Ministerium jetzt beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe intervenierte, hat sich der Jurist Maas allerdings unter seinen Standeskollegen einige Feinde gemacht. Scharfe Kritik kam unter anderem vom Deutschen Richterbund und aus der Riege der Strafverteidiger.
Range und Maaßen
Ob Harald Range als Verlierer gelten kann, ist nicht so klar. Denn seinen Job als Generalbundesanwalt ist er zwar los. Allerdings gibt es sicher schlimmere Schicksalsschläge, als mit 67 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand geschickt zu werden. Das gilt vor allem, wenn man sich noch so einen knalligen Abgang verschaffen kann wie Range, der Maas in seiner letzten Pressekonferenz frontal angegriffen hat. Auf der Verliererseite steht aber eindeutig Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, der die Landesverrats-Ermittlungen von Generalbundesanwalt Harald Range durch seine Strafanzeigen überhaupt erst ausgelöst hatte. "Maaßens Angriff auf die Pressefreiheit ist abgeprallt und trifft ihn selbst", twittert die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne). Maaßens einziger Trost: Zumindest derjenige, der das Konzept seiner Behörde für den Ausbau der Internet-Überwachung an Netzpolitik.org weitergegeben hat, muss weiter zittern. Denn die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verletzung des Dienstgeheimnisses gehen weiter.
Journalismus und Blogger klare Gewinner
Als klare Gewinner können sich in dieser Affäre höchstens die Journalisten und Blogger fühlen. Der Blog Netzpolitik.org hat durch das jetzt eingestellte Ermittlungsverfahren zudem eine enorme Bekanntheit erreicht. In der Netzgemeinde haben die Blogger Markus Beckedahl und Andre Meister fast schon Heldenstatus erlangt. Das heißt aber nicht, dass Journalisten nach der Entscheidung aus Karlsruhe generell nichts mehr zu befürchten hätten, wenn sie vertrauliche Unterlagen veröffentlichen. Die Funke-Mediengruppe nahm in der vergangenen Woche nach Androhung einer Zwangsvollstreckung Dokumente zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan aus dem Netz. Das Oberlandesgericht Köln hatte zuvor in einem Rechtsstreit, den das Verteidigungsministerium angestrengt hatte, zugunsten der Behörde entschieden (BeckRS 2015, 10834). Das Verteidigungsministerium berief sich in seiner Klage nicht etwa auf den Landesverrats-Paragrafen, sondern auf das Urheberrecht. Über eine Nichtzulassungsbeschwerde der Mediengruppe beim Bundesgerichtshof ist noch nicht entschieden worden.
- dpa
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Anne-Beatrice Clasmann: Juristisch weitgehend erledigt - politisch aber noch lange nicht ausgestanden. beck-aktuell, 11.08.2015 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189431)



