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Journalistenverband fordert schnellere Veröffentlichung von Gerichtsurteilen

„Das unsichtbare Recht“

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat sich dafür ausgesprochen, Gerichtsurteile schneller zu veröffentlichen. Insbesondere Urteile in Verfahren, die von öffentlichem Interesse sind, müssten den Medien zur Verfügung gestellt werden, sobald sie schriftlich vorliegen, fordert DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er begrüßt entsprechende Bestrebungen der bayerischen Justiz als Konsequenz aus dem Hoeneß-Urteil. Dieses war erst Monate nach der Urteilsverkündung öffentlich geworden.

Konken: Behutsame Anonymisierungen akzeptabel – Absage an Veröffentlichung erst ab Rechtskraft

"Zahlreiche Gerichtsverfahren beschäftigen die Öffentlichkeit intensiv", sagte Konken. Dass Journalisten die Urteile zum Teil erst dann bekommen, wenn sich niemand mehr an den Prozess erinnert, könne "nicht angehen". Behutsame Anonymisierungen in den Urteilstexten (zum Beispiel Schwärzen von Textstellen) zum notwendigen Schutz der Privatsphäre einzelner Prozessbeteiligter würden von den Berichterstattern akzeptiert. Das Schwärzen einzelner Textstellen könne aber nicht Monate dauern, betont Konken. Überlegungen, im Zuge einer Reform Urteile erst zu veröffentlichen, wenn sie Rechtskraft erlangt haben, erteilte der DJV-Vorsitzende eine Absage: "Das würde das Problem verschärfen und nicht verbessern."