EuGH überträgt künftig live Urteilsverkündungen

Zitiervorschlag
EuGH überträgt künftig live Urteilsverkündungen. beck-aktuell, 22.04.2022 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/73931)
Der Europäische Gerichtshof will den Zugang der Öffentlichkeit zu seiner Rechtsprechungstätigkeit erleichtern. Hierzu bietet er ab dem 26.04.2022 einen Streamingdienst an. Die Verkündung der Urteile des EuGH und die Verlesung der Schlussanträge der Generalanwälte würden auf der Website des Gerichtshofs live übertragen.
Sitzungen nur für begrenzten Zeitraum abrufbar
Die Übertragung, die derzeit nur bei Rechtssachen erfolgt, die der Großen Kammer zugewiesen wurden, startet laut EuGH jeweils zu Beginn der Sitzungen entsprechend den im Gerichtskalender angegebenen Zeiten. Die mündlichen Verhandlungen in Rechtssachen der Großen Kammer des Gerichtshofs würden während einer Pilotphase von sechs Monaten grundsätzlich ebenfalls – zeitversetzt – übertragen. Die Sitzungen könnten entweder am selben Tag ab 14.30 Uhr (bei vormittags stattfindenden Sitzungen) oder am folgenden Tag ab 9.30 Uhr (bei nachmittags stattfindenden Sitzungen) verfolgt werden, seien jedoch anschließend nicht mehr abrufbar.
Verhandlungen simultan verdolmetscht
Die Übertragungen sollen es den Bürgern laut EuGH ermöglichen, die Sitzungen so zu verfolgen, als wären sie physisch anwesend. Die Verhandlungen würden daher simultan in die Sprachen verdolmetscht, die für den reibungslosen Ablauf der Sitzung erforderlich sind.
- Redaktion beck-aktuell
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EuGH überträgt künftig live Urteilsverkündungen. beck-aktuell, 22.04.2022 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/73931)



