"Wer Einfluss nehmen will, wird eine Antwort aus Karlsruhe erhalten"

Zitiervorschlag
"Wer Einfluss nehmen will, wird eine Antwort aus Karlsruhe erhalten". beck-aktuell, 24.09.2026 (abgerufen am: 25.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206421)
Seit 75 Jahren wacht das BVerfG über das Grundgesetz. Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold sprechen darüber, was sich seit 1951 geändert hat, wie das Gericht Vertrauen sichern kann und welche Rolle die AfD spielt.
Frage: Am 28. September 1951 wurde das BVerfG in Karlsruhe feierlich eröffnet. Was ist heute anders als damals?
Harbarth: 1951 gab es zwar einen geschriebenen Verfassungstext. Er musste aber erst noch mit Leben gefüllt werden. Das hat in besonderer Weise die erste Richtergeneration geleistet. Heute haben wir einen entwickelten Verfassungsstaat, in dem wir auf viele frühere Weichenstellungen zurückgreifen können. Und wir haben eine von großem Vertrauen der Gesellschaft getragene Verfassung.
Kaufhold: Dass sich das Gericht zu einer Selbstverständlichkeit unseres Verfassungsstaates entwickelt hat und die Institution ist, an die sich die Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn sie sich in ihren Grundrechten verletzt sehen, das ist eine große Errungenschaft. Eine Veränderung unserer Arbeit gegenüber den Anfangsjahren des Gerichts hat sich aus der engen Einbindung der Bundesrepublik in die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft ergeben. Bei vielen verfassungsrechtlichen Fragen spielen das Unionsrecht und das Völkerrecht jetzt eine wichtige Rolle. Wir beginnen die Bearbeitung eines Falls heute außerdem häufig damit, uns zu fragen: Stellt sich dieses Rechtsproblem auch in anderen Staaten? Welche Lösungen werden dort diskutiert? Der enge Austausch, den wir mit europäischen und ausländischen Gerichten pflegen, ist insoweit eine wichtige Unterstützung.
"Wir stehen nur auf der Seite des Grundgesetzes"
Frage: Eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der dpa zeigt: Die Menschen in Deutschland haben nach wie vor großes Vertrauen in das BVerfG im Vergleich zu anderen Institutionen. Warum?
Harbarth: Das liegt nach meiner Wahrnehmung vor allem daran, dass die Menschen wissen: Wenn ein Fall vor das BVerfG kommt, wird er dort mit großer Sorgfalt analysiert. Das Gericht nimmt sich die Zeit, die politische Akteure oftmals nicht haben, um über die richtige Lösung nachzudenken. Alle Argumente können vorgetragen werden und werden berücksichtigt. Und dann entscheidet das Gericht - auch oftmals unbequem. Und daraus hat es sich seinen Ruf erworben, dass es eine ganz besondere, allein dem Recht verpflichtete, unerschrockene Institution des Verfassungsstaates ist.
Kaufhold: Das Vertrauen resultiert meines Erachtens auch aus der Beobachtung, dass in Karlsruhe alle politischen Akteure schon einmal obsiegt haben und ein andermal unterlegen sind. Das zeigt deutlich: Das BVerfG steht nie auf einer Seite, vor allem nicht auf einer politischen. Wir stehen nur auf der Seite des Grundgesetzes.
Frage: Trotzdem gibt es auch Umfragen, die zeigen, dass das Vertrauen in Karlsruhe nachlässt. Was glauben Sie, woran liegt das?
Harbarth: Wir leben in einer Zeit, in der der freiheitlich demokratische Rechtsstaat in vielen Teilen der Welt unter Druck steht, weil sich die Menschen fragen: Ist er wirklich in der Lage, die großen Zukunftsaufgaben zu bewältigen? Diese Fähigkeit wird heute stärker hinterfragt als früher. Diese Unsicherheit wirkt sich auf alle staatlichen Institutionen aus.
Frage: Wie können Sie dem Vertrauensverlust entgegenwirken?
Kaufhold: Zum einen scheint es mir wichtig, zu vermitteln, wie wir arbeiten: mit welcher Gewissenhaftigkeit und Gründlichkeit wir uns den Fällen nähern, dass wir ausschließlich juristisch argumentieren und dass wir lange um unsere Urteile ringen. Zum anderen müssen wir aber auch immer wieder deutlich machen, wie sehr wir alle - jede und jeder Einzelne, jeden Tag - von Demokratie, Rechtsstaat und Grundrechtsschutz profitieren. Wie wichtig es zum Beispiel für unsere Alltage ist, dass wir in einem Staat leben, in dem wir niemals schutzlos willkürlicher Gewalt ausgesetzt sind.
"Welche Partei einen Antrag gestellt hat, spielt keine Rolle"
Frage: Die AfD hat das Gericht in den letzten Jahren in einer hohen Frequenz beschäftigt, ist auch gegen das Gericht selbst vorgegangen. Wirkt sich das im Umgang aus - verglichen mit anderen Parteien?
Kaufhold: Es ist ja ein ganz normaler Vorgang, dass sich die Opposition häufiger an uns wendet als die parlamentarische Mehrheit. Wir bearbeiten alle Verfahren in gleicher Weise nach denselben rechtlichen Vorgaben. Welche Partei einen Antrag gestellt hat, spielt keine Rolle.
Frage: Wenn die Partei jetzt stärker wird und vielleicht in eine Regierung kommt, rechnen Sie damit, dass Sie mehr zu tun haben und mehr Minderheitenrechte schützen müssen?
Harbarth: Das BVerfG arbeitet nicht auf der Grundlage von Ankündigungen in Regierungsprogrammen. Wir haben viel zu viele Fälle, um uns den Kopf über alle Eventualitäten möglicher künftiger Verfahren zerbrechen zu können. Das Gericht hat in den vergangenen 75 Jahren bewiesen, dass es völlig unabhängig von der jeweiligen Couleur einer Regierung, eines Parlaments, eines Antragstellers oder einer Beschwerdeführerin nach den Vorgaben der Verfassung entscheidet. Deshalb haben Regierungen und Parlamente jedweder Zusammensetzung hier im Haus auch teilweise empfindliche Niederlagen erfahren. Und so wird das BVerfG das auch in Zukunft handhaben.
Frage: Gilt das auch für die Eventualität eines AfD-Verbotsverfahrens oder bereitet sich der Zweite Senat darauf schon vor?
Kaufhold: Wenn die Antragsberechtigten einen Verbotsantrag stellen, dann werden wir diesen Antrag nach den Vorgaben des Grundgesetzes prüfen. Und wenn nicht, dann nicht.
"Nicht der einzelne Richter der Star ist, sondern das Gericht"
Frage: Das Thema politische Unabhängigkeit stand im vergangenen Jahr sehr im Fokus bei der Debatte um die mögliche Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin. Hat das dem Ruf des Gerichts geschadet?
Harbarth: Es hat in den vergangenen Jahrzehnten etliche Personalien gegeben, die kontrovers diskutiert wurden. Wie in der Vergangenheit gilt auch heute: Wer ein öffentliches Amt anstrebt, der muss sich auch der Kritik stellen. Diese Kritik kann auch durchaus in der Sache hart formuliert sein. Sie sollte allerdings von Augenmaß, von einem Gespür für den Stil des Umgangs und von Kultur getragen sein. Daran hat es im vergangenen Jahr teilweise gefehlt. Einen Schaden für das Gericht vermag ich darin nicht zu erblicken.
Frage: In der YouGov-Umfrage haben 18% der Befragten angegeben, das Verfassungsgericht für nicht unabhängig zu halten, 20% für nicht unparteiisch. Wie reagieren Sie auf solche Werte?
Harbarth: Zunächst einmal zeigt die Umfrage, dass 72% die Unabhängigkeit und 67% die Unparteilichkeit des Gerichts bejahen. (Anm. der Redaktion: Zu 100% fehlende antworteten mit "Weiß nicht") Das sind hohe Werte. Dass es Einzelne gibt, die das anders sehen, ist in einer offenen Gesellschaft erlaubt. Es ist ein völliger Normalfall für jedes Mitglied des Gerichts, Gesetze für verfassungsgemäß zu erklären, die man politisch für falsch hält. Jedes Mitglied ist in der Lage, sorgfältig zwischen politischer Überzeugung und verfassungsrechtlicher Vorgabe zu unterscheiden. Dass der ganz überwiegende Teil unserer Entscheidungen einstimmig ergeht, belegt diesen Befund.
Frage: Solche Dinge erklären ja selten amtierende Verfassungsrichterinnen und -richter, sondern eher Ehemalige oder Menschen wie Frau Brosius-Gersdorf etwa in Talkshows. Ist das aus ihrer Sicht hilfreich?
Harbarth: Wenn Akteurinnen und Akteure das BVerfG kennen und verfassungsrechtlichen Sachverstand haben, ist es hilfreich, wenn sie die Bedeutung des Gerichts und seine Arbeitsweise in der Öffentlichkeit erläutern. Wir erklären das natürlich auch als Richterinnen und Richter, aber wir machen das nicht in jedem denkbaren Format. Für das BVerfG gilt - und deshalb drängt es uns auch nicht in Talkshows -, dass nicht die einzelne Richterin oder der einzelne Richter der Star ist, sondern das Gericht insgesamt. Das unterscheidet das BVerfG etwa auch von vielen anderen Gerichten international.
"Ich kann die Sorge vor einer Instrumentalisierung nachvollziehen"
Frage: Die Hälfte der Deutschen glaubt, dass die Versuche der Politik, Einfluss auf Entscheidungen des BVerfG zu nehmen, in den kommenden Jahren zunehmen werden. Glauben Sie das auch?
Kaufhold: Angesichts der weltweiten Entwicklungen und der Versuche, Verfassungsgerichte zu instrumentalisieren, kann ich diese Sorge nachvollziehen. Aber der Rechtsstaat und die Demokratie in Deutschland sind stark. Wir werden als Verfassungsgericht unseren Beitrag dazu leisten, dass das auch weiterhin so bleibt. Und wir werden das in vollständiger Unabhängigkeit tun, da bin ich mir sicher.
Frage: Im Dezember 2024 wurden Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz des BVerfG beschlossen. Reichen die aus?
Harbarth: Ob diese Veränderungen ausreichen, um die Unabhängigkeit des Gerichts auch in einer politisch sehr konfrontativen Situation zu sichern, lässt sich nicht mit letzter Sicherheit vorhersagen. Aber dieser Rahmen geht weit über das hinaus, was Sie in den meisten freiheitlichen demokratischen Rechtsstaaten an Sicherungsmechanismen für die Verfassungsgerichtsbarkeit finden. Ich bin sehr zuversichtlich - aus der Kultur unseres Verfassungsstaats heraus, aber auch aus dem Selbstverständnis des BVerfG heraus: Wer versuchen wird, auf das BVerfG politischen Einfluss zu nehmen, wird eine Antwort aus Karlsruhe erhalten.
Die Fragen stellten Jacqueline Melcher und Marco Krefting, dpa.
- Redaktion beck-aktuell, js
- dpa
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