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BKartA

Sparkassen dürfen Zahlungsfunktion "Kwitt" gemeinsam anbieten

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Die Zahlungsfunktion "Kwitt", mit der Sparkassen-Kunden künftig Geldbeträge von Handy zu Handy senden können, ist laut Mitteilung des Bundeskartellamts vom 25.11.2016 wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden. Dasselbe gelte für die vergleichbare Zahlungsfunktion, die die Volks- und Raiffeisenbanken einführen wollen.

Mundt: Keine wettbewerblichen Bedenken

Da eine derartige gemeinsame Entwicklung der eigentlich selbstständigen Sparkassen zu einer Beschränkung des Wettbewerbs führen könnte, griff das BKartA die Sache auf. Präsident Andreas Mundt erklärte: "In der uns vorliegenden Form der Kooperation haben wir keine wettbewerblichen Bedenken gegen das Vorhaben." Mit dem Angebot, das sich an Kunden der Sparkassen wendet, stehe die Sparkassen-Gruppe im Wettbewerb insbesondere zu Anbietern, die unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Bankengruppe entsprechende Apps am Markt anbieten und an Kreditinstitute lizenzieren.

BKartA hebt Effizienz von "Kwitt" hervor

Sparkassen, die ihren Kunden diese Zahlungsform anbieten wollen, erhielten das Produkt von ihrem Rechenzentrum und müssten es nicht selbst entwickeln oder von dritten Anbietern einkaufen. Das BKartA geht davon aus, dass zumindest die weit überwiegende Zahl der Sparkassen diese Funktion ihren Kunden zur Verfügung stellen wird. Die innerhalb der Sparkassen-Gruppe erfolgte Entwicklung und die Verwendung durch die teilnehmenden Sparkassen könnten zu einer Beschränkung des Wettbewerbs führen, weil unabhängigen Drittanbietern der direkte Zugang zu den Endkunden fehlt. Dem stehe allerdings eine erhebliche Effizienz gegenüber, da der einzelne Sparkassen-Kunde mit dieser vereinfachten Form einer Überweisung nicht auf Kunden seiner eigenen Sparkasse beschränkt bleibe.

Geplante Zahlungsfunktion der Volks- und Raiffeisenbanken ebenfalls nicht zu beanstanden

Auch die Volks- und Raiffeisenbanken wollen ihre Online-Banking-Apps mit einer vergleichbaren Zahlungsfunktion ausstatten, schreibt die Behörde weiter. Auch dagegen habe sie keine Bedenken. Zwischenzeitlich habe es unter dem Projektnamen "Geldbote" auch Planungen zwischen den Sparkassen und Genossenschaftsbanken gegeben, gemeinsam eine derartige Zahlungsfunktion einzuführen. Bei einer solchen institutsgruppen-übergreifenden Kooperation würden sich allerdings weitere wettbewerbsrechtliche Fragen stellen, da die Kooperationspartner dann einen privilegierten Zugang zu einem erheblichen Teil der Kundenbasis in Deutschland hätten.