50+1-Regel
Zulässig, aber die DFL soll nachbessern
Das Bundeskartellamt erkennt die 50+1-Regel grundsätzlich als kartellrechtlich unbedenklich an. Es sieht aber Lücken bei der Umsetzung durch die DFL. Bei Mitgliederbestimmungen, Abstimmungen und Bestandsschutz müsse sie nachbessern – sonst sei die Regel rechtlich nicht haltbar.