Fünfzig plus eins oder keins

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Alexander Scheuch; Jara Brandenberg: Fünfzig plus eins oder keins. beck-aktuell, 20.05.2026 (abgerufen am: 21.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198331)
Die Begrenzung der Investorenmacht ist so etwas wie die heilige Kuh des deutschen Fußballs. Doch wohl oder übel muss die DFL ihre Regeln nun reformieren. Das wird nicht einfach – und braucht Fingerspitzengefühl, erklären Alexander Scheuch und Jara Brandenberg.
Die 50+1-Regel gehört zur DNA des deutschen Profifußballs. Sie wird von Fans immer wieder beschworen, um "ihren" Sport vor der endgültigen Übernahme durch das große Geld zu schützen. Das Grundprinzip der Regel ist einfach: In den Bundesliga-Clubs muss der Mutterverein die Stimmrechtsmehrheit behalten. Eine Übernahme durch externe Investoren ist damit grundsätzlich ausgeschlossen. International ist das eine Besonderheit. In vielen anderen Ligen dominieren längst investorengeführte Clubs – ob Manchester, London oder Paris, das Who-is-who des modernen Fußballs gehört mehrheitlich Einzelinvestoren. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hingegen betont, die Vereinsprägung sei "Wesenskern" der Bundesliga.
Doch genau dieses Modell steht inzwischen massiv unter Druck. Spätestens seit einer Intervention des Bundeskartellamts im Jahr 2025 ist klar: Die Liga muss sich entscheiden: Will sie 50+1 konsequent reformieren und stärken? Oder öffnet sie sich Mehrheitsinvestoren? Das ist nicht nur eine sportpolitische, sondern auch eine juristische Frage. Lässt sich 50+1 überhaupt rechtskonform ausgestalten? Der nähere Blick zeigt: Die Liga sitzt auf einem Pulverfass.
50+1 und die "Lex Leverkusen"
Die Regel ist ein Kind der späten 1990er-Jahre. Damals gestattete der Deutsche Fußball-Bund den Vereinen erstmals, ihre Profiabteilungen in Kapitalgesellschaften auszugliedern. Das sollte Investitionen erleichtern und den Weg an die Börse ebnen. Zugleich wurde eine klare Grenze gezogen: Die Stimmrechtsmehrheit in der Kapitalgesellschaft – also 50 Prozent plus eine Stimme – muss beim Stammverein verbleiben. Eine Besonderheit gilt nur für die Kommanditgesellschaft auf Aktien. In dieser Rechtsform können zwar alle Aktien veräußert werden. Der Mutterverein muss aber die Kontrolle über den Komplementär und damit die Geschäftsführung behalten.
Von Beginn an gab es allerdings eine wichtige Ausnahme. Unternehmen, die einen Club schon vor Einführung der Regel über zwanzig Jahre wesentlich gefördert hatten, sollten ihn vollständig übernehmen dürfen. Der Passus war ersichtlich auf Bayer Leverkusen zugeschnitten. Der Werksclub ist seitdem eine Tochter im Bayer-Konzern. Dem Beispiel folgte später Volkswagen beim VfL Wolfsburg.
An dieser Ausnahmeregelung, oft als "Lex Leverkusen" bezeichnet, entzündeten sich die ersten juristischen Konflikte um 50+1. Bei Hannover 96 wollte mit Martin Kind ein langjähriger Mäzen unter Berufung auf die Ausnahme die Kontrolle über den Club übernehmen. Die DFL lehnte dies jedoch ab. Es folgte ein juristisches Säbelrasseln mit im Ergebnis überschaubaren Konsequenzen: Die Ausnahmeregelung wurde auch für andere langjährige Förderer geöffnet. In Hannover etablierte sich ein Modell, das zwar die Stimmrechtsmehrheit formal beim Mutterverein beließ, dem Investor über andere Konstruktionen aber erheblichen Einfluss sicherte. Anders ging der Getränkekonzern Red Bull bei der Gründung von RB Leipzig vor. Dort wird die Fußball-GmbH zwar von einem Verein beherrscht, sodass 50+1 formal gewahrt ist. Die stimmberechtigte Mitgliedschaft im Verein ist der Allgemeinheit aber faktisch nicht zugänglich. Sie beschränkt sich auf wenige Personen mit Nähe zum Investor.
Ganz oder gar nicht, sagt das Kartellamt
Spätestens seit den Angriffen Martin Kinds lag ein kartellrechtlicher Schatten über 50+1. Dürfen die Bundesliga-Clubs untereinander verabreden, keine Mehrheitsinvestoren zuzulassen? Genau diese Frage legte die DFL 2018 selbst dem Bundeskartellamt vor. Sie bat um eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung. Doch das Amt erklärte 2021 nach längerer Prüfung zwar, 50+1 könne im Grundsatz zulässig sein, weil die Regel die traditionelle Vereinsprägung des deutschen Profifußballs schütze. Die Ausnahme für die Werksclubs unterlief dieses Prinzip jedoch. Die DFL zeigte sich daraufhin kompromissbereit. Für die Zukunft sollte die Ausnahme entfallen. Bayer und Wolfsburg sollten unter bestimmten Auflagen Bestandsschutz erhalten. Im Gespräch war etwa ein Vetorecht des Muttervereins bei für die Clubidentität wesentlichen Fragen. Eine Einigung schien zum Greifen nahe.
Doch mehrere grundlegende Entscheidungen des EuGH, die Ende 2023 zum Sportkartellrecht ergingen, veranlassten das Bundeskartellamt zu einer neuen Prüfung. Diese mündete im Juni 2025 in eine Mitteilung mit Sprengkraft. Die Behörde hielt zwar daran fest, dass 50+1 im Ausgangspunkt kartellrechtskonform sein könne. Das gelte aber nur bei stringenter und einheitlicher Anwendung. Echte Ausnahmen wie in Leverkusen und Wolfsburg seien ebenso problematisch wie die Umgehungskonstruktionen von Leipzig und Hannover. Weil die Regel derzeit nicht konsequent umgesetzt werde, seien die Wettbewerbsbedingungen in der Bundesliga inhomogen. Auf eine knappe Formel gebracht: Entweder gibt es ein echtes 50+1 oder gar keins.
DFL vor einem Ritt auf der Rasierklinge
Damit sind die Handlungsoptionen benannt. Wenn es nach dem Bundeskartellamt geht, muss die Liga die Regel entweder deutlich nachschärfen oder aufgeben. Eine vollständige Abschaffung erscheint sportpolitisch jedoch kaum realistisch. Denn 50+1 genießt unter den Fans großen Rückhalt. Schon die Proteste gegen einen Investoreneinstieg auf Ligaebene haben gezeigt, wie konfliktträchtig das Thema, wie groß die Eskalationsgefahr ist. Für die Bundesliga wäre ein offen ausgetragener Konflikt mit den Fanszenen ein Horrorszenario.
Will man dies vermeiden, muss 50+1 also konsequenter gefasst werden. Dafür gibt es mehrere Stellschrauben. Eine echte Partizipation, wie sie dem Bundeskartellamt vorschwebt, ist nur möglich, wenn die Vereinsmitglieder zumindest mittelbar beeinflussen können, wer die Profi-Kapitalgesellschaft steuert. Konstellationen wie in Hannover, wo sich Martin Kind lange gegen den Willen des Muttervereins als Geschäftsführer halten konnte, würden dadurch verhindert. Auch übermäßige Zugangsbeschränkungen zur stimmberechtigten Mitgliedschaft, wie bei RB Leipzig, müssten entfallen.
Über andere Details lässt sich dagegen streiten. Müssen etwa alle Vereine verpflichtet werden, Mitgliederversammlungen im Hybridformat durchzuführen, um den Teilnehmerkreis zu vergrößern? Solche Vorgaben würden tief in die Vereinsautonomie eingreifen. Allzu detailreiche Ergänzungen der geltenden Vorgaben wären letztlich auch kartellrechtlich riskant. Denn Beschränkungen sind regelmäßig umso problematischer, je stärker sie eingreifen. Die Liga steht deshalb bei den Reformüberlegungen vor einem Ritt auf der Rasierklinge: Lässt die Regel zu viele Schlupflöcher offen, bleibt sie inkonsequent; greift sie zu stark ein, wird sie selbst rechtlich angreifbar.
Landet das neue 50+1 vor Gericht?
Hinzu kommt ein weiterer Unsicherheitsfaktor: Clubs könnten gegen die Regel klagen. Das letzte Wort über die Zulässigkeit von 50+1 hätte im Streitfall nicht das Bundeskartellamt, sondern die Justiz. Am Ende könnte gar der EuGH entscheiden. Ob er die 50+1-freundliche Linie des Bundeskartellamts mitträgt, ist keineswegs ausgemacht. Juristisch bleibt die Bewertung heikel. Die Liga ist deshalb gut beraten, das Rad nicht zu überdrehen. Das zeigt sich besonders mit Blick auf die bisherigen Ausnahmeregeln. Deren Nutznießer werden ihre Sonderstellung kaum kampflos aufgeben. Bayer und Volkswagen dürften wenig Interesse daran haben, ihre vollkonsolidierten Fußball-Töchter wieder den früheren Muttervereinen zu unterstellen. Eskaliert der Konflikt, könnte aus 50+1 am Ende tatsächlich null werden. Die Folgen wären erheblich. Zwar würden die Mitglieder in vielen Vereinen auch ohne 50+1 externe Mehrheitsinvestoren verhindern. Andere Clubs könnten die neuen Finanzierungsmöglichkeiten aber entschlossener nutzen und an traditionsstarken Konkurrenten vorbeiziehen. Der Charakter der Liga würde sich damit spürbar verändern.
Um diesen großen Bruch zu vermeiden, wird die Liga den Werksclubs wohl ein Stück weit entgegenkommen müssen. Der bereits 2023 diskutierte Kompromiss könnte dafür erneut zum Ausgangspunkt werden. Er müsste so nachgeschärft werden, dass von echter Fan-Partizipation gesprochen werden kann und sich die Wettbewerbsbedingungen für die Werksclubs denen der übrigen Clubs annähern. Gleichzeitig dürften die von den Werksclubs formulierten roten Linien nicht ignoriert werden. Ein Zurück in den Verein wird es in Leverkusen und Wolfsburg kaum geben. Der Spielraum ist also schmal. Wie auf dem Spielfeld sind Präzision und Timing gefragt, um einen Treffer zu landen und das Publikum zufriedenzustellen. Und noch etwas gleicht dem Wettbewerb in der Bundesliga: Am Ende wird sich nicht jeder Beteiligte als Gewinner fühlen.
Zitiervorschlag
Prof. Dr. Alexander Scheuch; Jara Brandenberg: Fünfzig plus eins oder keins. beck-aktuell, 20.05.2026 (abgerufen am: 21.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198331)



