Ahnungslose Strohfrau
Faktischer Geschäftsführer muss Vermögensauskunft erteilen
Kann eine GmbH-Geschäftsführerin im Termin zur Vermögensauskunft keine Angaben zu ihrem Unternehmen machen, so kann der faktisch verantwortliche Alleingesellschafter geladen werden. Gläubigerrechte dürften nicht durch Einschaltung eines Strohmanns unterlaufen werden, so der BGH.