Gestohlenes Fahrrad kostet die Zulassung

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Gestohlenes Fahrrad kostet die Zulassung. beck-aktuell, 21.08.2026 (abgerufen am: 21.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/204341)
Für ein gestohlenes Fahrrad reichte ein junger Anwalt von Ashurst Perkins Coie einen Versicherungsanspruch ein – und verlor am Ende seine Zulassung. Wie ein Erstattungsversuch ihn seine Karriere kostete.
Ein junger, nunmehr ehemaliger Finanzrechtsanwalt bei Ashurst Perkins Coie hat versucht, von seiner Versicherung eine Entschädigung für ein gestohlenes Fahrrad im Wert von 1.699 Pfund zu erhalten, obwohl dieses gar nicht versichert war. Stattdessen war ein anderes Fahrrad im Wert von 2.500 Pfund über seine Police versichert gewesen. Als das Rad während eines Umzugs gestohlen wurde, meldete der Anwalt den Schaden noch am selben Abend seiner Versicherung. Nur wenige Minuten später ergänzte er das gestohlene Fahrrad nachträglich in seiner Versicherungspolice.
Als die Versicherung Verdacht schöpfte, versuchte der Anwalt später, den Anspruch zurückzuziehen. Am 29. April erklärte er gegenüber dem Versicherer, das Fahrrad sei über eine separate Hausratversicherung abgesichert, die den Schaden schneller regulieren könne. Die Versicherung jedoch setzte ihre Ermittlungen fort. Der Fall landete schließlich vor dem Solicitors Disciplinary Tribunal (SDT).
Das kam zu dem Schluss, dass der Anwalt in der Tat versucht hatte, die Versicherung zu täuschen. Laut Legal Cheek strich es ihn aus dem Anwaltsregister und verurteilte ihn zudem zur Übernahme der Verfahrenskosten der Solicitors Regulation Authority (SRA) in Höhe von 20.757 Pfund.
- Redaktion beck-aktuell, sst
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Gestohlenes Fahrrad kostet die Zulassung. beck-aktuell, 21.08.2026 (abgerufen am: 21.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/204341)



