Anklage gegen Niedersachsens AfD-Chef erhoben

Zitiervorschlag
Anklage gegen Niedersachsens AfD-Chef erhoben. beck-aktuell, 21.10.2026 (abgerufen am: 21.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208176)
Dem Vorsitzenden des AfD-Landesverbands, Ansgar Schledde, werden Verstöße gegen das Parteiengesetz vorgeworfen. Schledde selbst hatte schon mit einer Anklage gerechnet.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen den niedersächsischen AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Schledde erhoben. Ihm werden Verstöße gegen das Parteiengesetz vorgeworfen, wie die Behörde mitteilte. Die Anklageerhebung erfolgte demnach bereits am 6.Oktober 2026. Die zuständige große Strafkammer beim LG Hannover muss jetzt über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Schledde wird zur Last gelegt, zwischen Dezember 2020 und Anfang Juli 2022 in 113 Fällen als Vorsitzender des Kreisverbands Ems-Vechte als Spenden zu bewertende Zahlungen von 44.630 Euro vereinnahmt und nicht unverzüglich an ein für Finanzangelegenheiten von der Partei satzungsmäßig bestimmtes Vorstandsmitglied weitergeleitet zu haben. In einem weiteren Fall sei er verdächtig, unrichtige Angaben zur Höhe der vom Landesverband Niedersachsen vereinnahmten Spenden im Rechenschaftsbericht der Bundes-AfD vom 23. November 2022 an die Präsidentin des Deutschen Bundestags bewirkt zu haben.
Schledde wies die Vorwürfe zurück. Sie seien unbegründet, er habe sich stets an Recht und Gesetz gehalten. "Ein unabhängiges Gericht wird die Sachlage prüfen und, davon bin ich überzeugt, zu dem Ergebnis kommen, dass die Anschuldigungen nicht haltbar sind", heißt es in einer Mitteilung Schleddes.
Immunitätsaufhebung im Landtag im September
Bereits Anfang September hatte Schledde mit einer Anklage gerechnet. Damals teilte er über den AfD-Landesverband mit, es werde "nunmehr Anklage gegen mich, als Landesvorsitzender, erhoben". Anlass war eine bevorstehende Immunitätsaufhebung, die der Landtag kurz darauf einstimmig beschloss. Schledde ist Fraktionsvize der AfD im Landtag.
Der Anklage gingen jahrelange Ermittlungen voraus. Schon 2024 hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, es gebe einen Anfangsverdacht, dass ein AfD-Abgeordneter einerseits Spendengelder nicht unverzüglich weitergeleitet und andererseits Ausgaben für die Partei nicht im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt habe.
Der Verfassungsschutz hat die AfD in Niedersachsen als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die AfD geht juristisch gegen diese Einstufung vor.
- Redaktion beck-aktuell, js
- dpa
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Anklage gegen Niedersachsens AfD-Chef erhoben. beck-aktuell, 21.10.2026 (abgerufen am: 21.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208176)



