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Gendersensible Promotion

"Wir sind keine Sprachpolizei"

Mehrere bunte Post-Its. Auf einem steht "*innen".
Mit Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich? © Frank Lambert / Adobe Stock

Wie können Promovierende in juristischen Dissertationen gender- und diskriminierungssensibel schreiben? Nora Radia Aberkane, Anne Dewey und Marie-Louise Reuter erläutern die Hintergründe des OpenRewi-Leitfadens und warum Kontext entscheidend ist.

beck-aktuell: Sie sind Mitautorinnen des OpenRewi-Leitfadens "Gendern in der Dissertation", der sich an promovierende Juristinnen und Juristen richtet. Warum sollte man in einer juristischen Dissertation gendern?

Marie-Louise Reuter: Ich würde die Frage bereits etwas anders stellen, weil wir mit unserem Leitfaden niemandem das Gendern vorschreiben wollen. Wir wollten lediglich Anreize schaffen, darüber nachzudenken, ob man gendern möchte und was dafür und dagegen sprechen könnte.

beck-aktuell: Welche Argumente sprechen für eine gendersensible Sprache?

Reuter: Zum einen Präzision: Es gibt Stellen, an denen es essenziell ist, genau zu benennen, um wen es geht, und die entsprechenden Begriffe zu verwenden. Außerdem beeinflusst Sprache unsere Wahrnehmung und damit unsere Realität. Daraus ergibt sich gerade für Juristinnen und Juristen*, die in ihrer täglichen Arbeit Sachverhalte präzise beschreiben müssen, eine gewisse gesellschaftliche Verantwortung. Und schließlich gibt es Arbeiten, etwa im Antidiskriminierungsrecht oder im migrationsrechtlichen Bereich, bei denen es besonders wichtig ist, über die verwendete Sprache nachzudenken. Das Sichtbarmachen marginalisierter Gruppen kann ein eigenständiger Teil einer wissenschaftlichen Arbeit sein.

"Als Wissenschaftlerin bin ich frei darin, wie ich schreibe"

beck-aktuell: Wie geht man damit um, dass das Gesetz selbst bestimmte Begriffe vorschreibt, also beispielsweise "Verbraucher" und "Unternehmer" im BGB oder "Täter" und "Teilnehmer" im StGB? Wird es nicht unpräziser, wenn man davon abweicht?

Nora Radia Aberkane: Hier entscheidet der Kontext: Will ich über Täterschaft allgemein schreiben oder kommt es gerade auf den Wortlaut einer Norm an? Das Gesetz muss natürlich korrekt wiedergegeben werden. Außerhalb des unmittelbaren Gesetzeswortlauts kann ich einen Begriff aber umschreiben oder andere Formulierungen benutzen.

Dr. Anne Dewey: Es kommt darauf an, wie und woran man gerade forscht. Wenn ich selbst einen Satz formuliere, bin ich als Wissenschaftlerin frei darin, meine Begriffe zu wählen. Sobald ich aber beispielsweise das Gesetz zitiere, ist das natürlich etwas anderes. Da kann ich nicht einfach den Wortlaut verändern und etwa einen Genderstern einsetzen, ohne die Veränderung kenntlich zu machen.

beck-aktuell: Wie sollte man solche Eingriffe kenntlich machen?

Dewey: Auch da zeigt der Leitfaden verschiedene Varianten auf. Man kann beispielsweise am Anfang der Arbeit eine entsprechende Fußnote setzen.

Reuter: Am Ende ist das auch kontextabhängig. Ich habe mich in meiner Dissertation beispielsweise mit dem historisch belasteten Begriff "Rasse" auseinandergesetzt und habe ihn deswegen schon in der Einleitung prominent aufgegriffen und erklärt. Es kann aber genauso vertretbar sein, bestimmte sprachliche Entscheidungen nicht zu begründen. Wichtig ist, problematische Begriffe überhaupt zu identifizieren. Gerade bei historischen Untersuchungen muss man bestimmte Begriffe manchmal nennen. Dann kann man sie aber in ihren Kontext setzen und muss sie nicht einfach unkommentiert stehen lassen. 

"Die Klammertechnik ist beim Zitieren anerkannt"

beck-aktuell: Wie genau funktioniert gendersensibles Zitieren?

Dewey: Wir haben uns gefragt: Wie können wir einen Text wiedergeben, der selbst nicht diskriminierungssensibel formuliert ist? Ein erster Ansatz war das indirekte Zitat, eine wissenschaftlich vollkommen anerkannte und übliche Methode. Für direkte Zitate haben wir verschiedene Möglichkeiten vorgestellt, um innerhalb eines Zitats zu gendern. Eine ganz klassische wissenschaftliche Methode sind etwa eckige Klammern. Die nutzt man ohnehin, wenn man Veränderungen innerhalb eines direkten Zitats kenntlich machen möchte. 

beck-aktuell: Besteht dabei nicht die Gefahr, die ursprüngliche Aussage zu verfälschen?

Dewey: Ich würde nicht sagen, dass eine Aussage bereits dadurch inhaltlich verfälscht wird, dass Personengruppen sprachlich sichtbar gemacht werden, die nach dem Verständnis des generischen Maskulinums ohnehin "mitgemeint" sein sollen. Zitate werden im wissenschaftlichen Kontext zudem auch aus anderen Gründen verkürzt dargestellt. Dass sich eine Ursprungsautorin oder ein Ursprungsautor durch ein Zitat möglicherweise nicht hundertprozentig zutreffend wiedergegeben fühlt, ist insofern erstmal kein Phänomen, das spezifisch mit gendersensiblem Zitieren zu tun hat. 

Reuter: Wahrscheinlich ist das generell die größte Gefahr beim Zitieren: Es gibt keinen Anspruch darauf, richtig verstanden zu werden. Jede Person liest einen Text mit einer bestimmten Vorprägung und greift vielleicht Aspekte heraus, die die Autorin oder der Autor selbst gar nicht in den Vordergrund stellen wollte. 

"Genderverbote sind wegen der Wissenschaftsfreiheit problematisch"

beck-aktuell: In einigen Bundesländern und an manchen Universitäten gibt es Vorgaben zum Gendern – bis hin zu einem Genderverbot. Was halten Sie davon?

Reuter: Ich sehe das mit Blick auf die Wissenschaftsfreiheit kritisch. Es sollte den Autorinnen und Autoren selbst überlassen sein. Am Ende ist die Frage, wie ich in meiner Arbeit spreche und schreibe, auch ein Teil meiner eigenen wissenschaftlichen Leistung. Viele universitäre Leitfäden sind auch gar nicht verbindlich, sondern Empfehlungen oder Hilfestellungen. Dass sich Institutionen überhaupt Gedanken über das Thema machen und eigene Vorschläge entwickeln, finde ich gut. Sie sollten nur nicht zu restriktiv sein.

Aberkane: Wenn bestimmte sprachliche Vorgaben gemacht werden und deren Missachtung einen Einfluss auf die Bewertung hat, ist das sehr kritisch. Wenn ein Leitfaden dagegen einen Anstoß gibt oder sogar ermutigt, sich mit der eigenen Sprache auseinanderzusetzen, ist das unterstützenswert. Im wissenschaftlichen Kontext sollte das jede Person für sich entscheiden können. Es ist etwas anderes, als wenn jemand beispielsweise als Repräsentantin oder Repräsentant einer Institution auftritt.

"Traut Euch, in den Diskurs mit Betreuungspersonen zu gehen"

beck-aktuell: Wie spricht man das Thema gendersensible Sprache am besten bei der Doktormutter oder dem Doktorvater an?

Dewey: Da gibt es sehr unterschiedliche Vorgehensweisen. Man kann sich schon vorher anschauen, wie die Betreuungsperson selbst publiziert. Teilweise lässt sich daraus bereits abschätzen, wie die eigene Herangehensweise aufgenommen werden könnte. Wenn man an einem Lehrstuhl arbeitet, kann man auch bereits im Alltag bestimmte Formulierungen ausprobieren. Natürlich muss man sich überlegen, wie weit man gehen möchte, wenn daraus ein großer Konflikt zu werden droht. Es ist nachvollziehbar, wenn jemand dieses Risiko nicht eingehen will – gerade in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis. 

Meine Erfahrung ist aber auch, dass man selbst bei der Betreuungsperson einen Prozess anstoßen kann. Wenn man eine klare Meinung zu einem Thema hat und diese mit Argumenten begründen kann, ist das in einem Forschungskontext etwas Positives. Deshalb kann man sich durchaus trauen, diesen Diskurs mit der Betreuungsperson zu führen. 

"Es geht auch um diskriminierungssensible Formulierungen über das Gendern hinaus"

beck-aktuell: Wie waren die Rückmeldungen zum Leitfaden?

Reuter: Sehr offen waren die Gleichstellungsbeauftragten der Universitäten. Auf vielen Uni-Websites ist unser Leitfaden tatsächlich verlinkt, was ich durchaus als Errungenschaft empfinde. 

Dewey: Ich kenne einige Personen, die den Leitfaden in ihren Doktorarbeiten zitiert haben. Und ich kenne Professorinnen und Professoren, die den Leitfaden ihren Doktorandinnen und Doktoranden empfehlen.

beck-aktuell: Im Leitfaden geht es nicht nur ums Gendern, sondern insgesamt um sensible Sprache. Was gehört noch dazu?

Reuter: Neben dem Gendern geht es dabei grundsätzlich um den Verzicht diskriminierender Sprache, insbesondere in Hinblick auf die verschiedenen Diskriminierungskategorien, die durch Art. 3 Abs. 3 GG, das AGG sowie weitere europäische und internationale Rechtsakte geschützt sind. Ein Beispiel ist der Begriff "Behinderter". Sensibler ist es, von "behinderten Personen" zu sprechen. Gleichzeitig sollte man nicht auf vermeintlich positivere Umschreibungen wie "Personen mit besonderen Bedürfnissen" ausweichen, da die Bedürfnisse nicht besonders sind.

Aberkane: Ein anderes Beispiel ist "Ausländer". Der Begriff wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig negativ konnotiert verwendet. Menschen, die zwar die deutsche Staatsangehörigkeit haben, wird aufgrund bestimmter äußerer Zuschreibungen unterstellt, sie seien keine Deutschen. Dann ist der Begriff schlicht nicht korrekt und diskriminierend. Es geht auch darum zu fragen, ob die Zuordnung bestimmter Eigenschaften zu einer Person überhaupt nötig ist. Muss in meiner Arbeit überhaupt ein bestimmtes Diskriminierungsmerkmal erwähnt werden? Oder geht es eigentlich nur darum, was eine Person getan hat? Dann brauche ich manche Attribute gar nicht zu nennen. 

Dewey: Das spielt auch bei rechtshistorischen Arbeiten eine wichtige Rolle. Wer zum Kolonialismus oder zum Nationalsozialismus forscht, begegnet diskriminierenden historischen Begriffen und gesetzlichen Klassifizierungen. Diese sollte man als Forscherin oder Forscher jedenfalls nicht unreflektiert übernehmen.

"Das Glossar hat zu einem intensiven Austausch beigetragen"

beck-aktuell: Gab es Begriffe, über deren "richtige" Formulierung Sie selbst lange diskutiert haben?

Reuter: Wir hatten insbesondere beim Glossar einen intensiven Austausch. Das hat etwa dazu geführt, dass wir die Kontextabhängigkeit ausdrücklich aufgenommen haben. Man kann diese Fragen eben nicht immer schwarz-weiß beantworten. Es ist beispielsweise nicht in jedem Fall angezeigt, von "Elternteil" – statt von "Mutter" oder "Vater" – zu sprechen. Ebenso kann es angemessen sein, den Begriff "Ausländer" zu reproduzieren, wenn er so im Gesetz verwendet wird und die Reproduktion zwingend erforderlich ist. Bei manchen Begriffen merkt man im Austausch auch selbst, dass man sie unsensibel verwendet hat. Solche Momente fand ich sehr wertvoll. Ich war dankbar dafür, dass wir in der Gruppe einen geschützten Raum hatten, um uns darüber auszutauschen. 

beck-aktuell: Unter anderem in einem FAZ-Artikel wurde der Leitfaden sehr kritisch rezipiert. Was entgegnen Sie den Kritikerinnen und Kritikern?

Aberkane: Was mich am meisten ärgert, ist, wenn behauptet wird, wir wollten anderen etwas vorschreiben. Das ist nicht der Fall. Ich verstehe schon grundsätzlich nicht, wie man sich durch ein freiwilliges Informationsangebot angegriffen fühlen kann. Mein Punkt ist eigentlich: Niemandem wird etwas weggenommen. Ich wähle meine Sprache so, wie ich es für richtig halte, du machst es so, wie du es für richtig hältst. Deshalb finde ich es schade, wenn der Eindruck entsteht, wir seien eine Art "Sprachpolizei".

Dewey: Mir ist außerdem wichtig, zu betonen, an wen sich unser Leitfaden richtet. Anders als im Artikel suggeriert wird, adressieren wir keine Menschen, die gerade Deutsch lernen. Wir richten uns ausschließlich an Personen, die sehr gut ausgebildet sind, sehr gut Deutsch sprechen und sich im wissenschaftlichen Kontext überlegen, ob und wie sie gender- oder diskriminierungssensibel schreiben möchten.  

beck-aktuell: Wollen Sie den Leitfaden weiterentwickeln?

Reuter: Das Glossar ist als "Living Glossary" gedacht, hat sich in den vergangenen drei Jahren aber gar nicht so stark weiterentwickelt wie ursprünglich geplant. Das wäre ein guter Anknüpfungspunkt, um weiterzumachen. Wir selbst sind mittlerweile weitestgehend mit dem schreibenden Teil unserer Promotionen durch. Es wäre deshalb schön, den Leitfaden an die nächste Generation von Promovierenden weiterzugeben.

beck-aktuell: Vielen Dank für das Gespräch.

 

* Die Redaktionsvorgaben von beck-aktuell.HEUTE IM RECHT sehen das Gendern mit Doppelnennung vor. Im Gespräch haben die Interviewpartnerinnen mit einer Sprechpause (Glottisschlag) gegendert.