Unfallversicherung für Studierende
Wer als Promotionsstudentin in Eigenregie für die Dissertation eine Exkursion macht und dabei verunglückt, hat keinen Anspruch gegen die Unfallkasse. Voraussetzung für die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ist aus Sicht des Bundessozialgerichts eine versicherte Tätigkeit für die Hochschule. Zumindest müsse sie eine organisatorische Einflussmöglichkeit auf Zeit, Ort, Art oder Dauer der Fahrt haben.