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Promotion

Mehr Artikel zu diesem Tag

Prompten und Promovieren
Wissenschaft & Hochschule

Prompten und Promovieren

Die Promotion soll die Befähigung zu eigenständiger und vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nachweisen – doch was bedeutet das im Zeitalter von ChatGPT & Co.?

Arbeit im Graduiertenkolleg ist keine Berufserfahrung
Juristin im öffentlichen Dienst

Arbeit im Graduiertenkolleg ist keine Berufserfahrung

Für ihre Promotion nach dem ersten Staatsexamen erhielt eine Juristin ein Stipendium eines Graduiertenkollegs. Bei ihrer Ernennung zur Regierungsrätin wurde ihre wissenschaftliche Arbeit aber nicht als Erfahrungszeit angerechnet. Zurecht, sagt das BVerwG.

Mit Harry Potter zum Dr. jur.
Accio Promotion

Mit Harry Potter zum Dr. jur.

Dass man über die Rechtsthemen aus Harry-Potter-Büchern eine Summa-cum-laude-Dissertation schreiben kann, hat Jannina Schäffer bewiesen. Im Interview spricht sie nun über Themenauswahl, einsame Stunden am Laptop und Druckkosten.

Fritz Bauer Studienpreis geht an Dissertation zum Thema Whistleblowing

Fritz Bauer Studienpreis geht an Dissertation zum Thema Whistleblowing

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Montag im Rahmen einer Festveranstaltung den Fritz Bauer Studienpreis für Menschenrechte und juristische Zeitgeschichte verliehen. Ausgezeichnet wurde Robert Brockhaus für seine rechtswissenschaftliche Dissertation "Geheimnisschutz und Transparenz. Whistleblowing im Widerstreit strafrechtlicher Schweigepflichten und demokratischer Publizität".

Unfallversicherung für Studierende

Unfallversicherung für Studierende

Wer als Promotionsstudentin in Eigenregie für die Dissertation eine Exkursion macht und dabei verunglückt, hat keinen Anspruch gegen die Unfallkasse. Voraussetzung für die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ist aus Sicht des Bundessozialgerichts eine versicherte Tätigkeit für die Hochschule. Zumindest müsse sie eine organisatorische Einflussmöglichkeit auf Zeit, Ort, Art oder Dauer der Fahrt haben. 

Kein Unfallversicherungsschutz während Promotionsumzuges

Kein Unfallversicherungsschutz während Promotionsumzuges

Die traditionelle Verabschiedung eines Doktoranden im Rahmen eines Promotionsumzuges fällt nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Die Veranstaltung hat aus Sicht des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen keinen betrieblichen Charakter. Vielmehr bringe sie persönliche Freude zum Ausdruck. Das gelte auch dann, wenn der Promotionswagen dem Institut gehört, an dem sowohl der Doktorand als auch das Unfallopfer tätig waren.

Richter am BVerwG Stephan Gatz im Ruhestand

Richter am BVerwG Stephan Gatz im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Januar 2020 ist Richter am Bundesverwaltungsgericht Stephan Gatz in den Ruhestand versetzt worden. Gatz war über 20 Jahre am BVerwG tätig. Er gehörte dort zuletzt dem 4. Revisionssenat an.

Neues Hochschulgesetz erlaubt militärische Forschung
Nordrhein-Westfalen

Neues Hochschulgesetz erlaubt militärische Forschung

Der nordrhein-westfälische Landtag hat ein neues Hochschulgesetz für das Bundesland beschlossen. Mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen CDU und FDP wurde das Gesetz am 11.07.2019 in zweiter Lesung verabschiedet. Damit können sich die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen künftig für militärische Forschung öffnen.

Keine studentische Krankenversicherung für Doktoranden
BSG

Keine studentische Krankenversicherung für Doktoranden

Doktoranden, die ihr Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen, können nicht von der kostengünstigen Krankenversicherung als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren. Dies hat das Bundessozialgericht am 07.06.2018 in zwei Verfahren entschieden und in den zugrundeliegenden Fällen die Revisionen der Kläger zurückgewiesen (Az.: B 12 KR 15/16 R und B 12 KR 1/17 R).

Bei zerstörter Vertrauensbasis darf Promotions-Betreuungsverhältnis beendet werden
VG Trier

Bei zerstörter Vertrauensbasis darf Promotions-Betreuungsverhältnis beendet werden

Der Betreuer eines Promotionsvorhabens ist zur Auflösung des Betreuungsverhältnisses berechtigt, wenn die Vertrauensbasis zum Doktoranden zerstört ist. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 25.04.2016 hervor, mit der die Klage einer Doktorandin gegen die Universität Trier abgewiesen worden ist. Die Frau hatte unter anderem eine Amtshaftungsklage angestrengt und ihrem Betreuer erhebliche Pflichtverletzungen vorgeworfen (Az.: 6 K 3718/15.TR).