Bei zerstörter Vertrauensbasis darf Promotions-Betreuungsverhältnis beendet werden

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Bei zerstörter Vertrauensbasis darf Promotions-Betreuungsverhältnis beendet werden. beck-aktuell, 27.05.2016 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175626)
Der Betreuer eines Promotionsvorhabens ist zur Auflösung des Betreuungsverhältnisses berechtigt, wenn die Vertrauensbasis zum Doktoranden zerstört ist. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 25.04.2016 hervor, mit der die Klage einer Doktorandin gegen die Universität Trier abgewiesen worden ist. Die Frau hatte unter anderem eine Amtshaftungsklage angestrengt und ihrem Betreuer erhebliche Pflichtverletzungen vorgeworfen (Az.: 6 K 3718/15.TR).
VG: Vertrauensbasis erforderlich für Zusammenarbeit
Das Betreuungsverhältnis, das eine enge Zusammenarbeit zwischen Doktorvater und Promovend erfordere, könne nur auf einer Vertrauensbasis gedeihen, betonte das Gericht. Die Klägerin sei in der Vergangenheit abgemahnt worden, weil sie getroffene Arbeitsanweisungen nicht befolgt, sondern eigenmächtig darüber hinausgehende Arbeiten durchgeführt beziehungsweise andere vereinbarte Arbeiten nicht durchgeführt und ihrem Betreuer experimentell ermittelte Daten über einen Zeitraum von Wochen nicht zur Verfügung gestellt habe. Aus diesem Grunde sei auch das bestehende befristete Arbeitsverhältnis als wissenschaftliche Hilfskraft schließlich beendet worden.
Promotionsvorhaben jahrelang nicht fortgesetzt
An dem Angebot, die Promotion der Klägerin als Erstbetreuer zu begleiten, habe der Betreuer trotz Abmahnung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses zunächst festgehalten. Allerdings hätten in den folgenden drei Jahren keine weiteren Aktivitäten der Klägerin zur Fortsetzung ihres Promotionsvorhabens stattgefunden. Stattdessen habe sie eine zivilrechtliche Amtshaftungsklage anhängig gemacht, mit der sie Schadenersatz in Höhe von etwa 166.000 Euro sowie Schmerzensgeld gefordert habe. In diesem Verfahren, das sowohl vor dem Landgericht als auch dem Oberlandesgericht ohne Erfolg geblieben ist, habe die Klägerin erhebliche Vorwürfe gegenüber dem Betreuer erhoben und ihn insbesondere auch für ihre schweren psychischen Erkrankungen verantwortlich gemacht.
Bei zerstörtem Vertrauensverhältnis Auflösung des Betreuungsverhältnisses rechtens
Dass der Betreuer in Anbetracht dieser Entwicklung alsdann das Betreuungsverhältnis aufgelöst habe, sei rechtlich nicht zu beanstanden, weil die Gesamtentwicklung zu einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses geführt habe, befand das Gericht. Nachdem die Klägerin die Amtshaftungsklage vor den Zivilgerichten angestrengt und ihrem Betreuer erhebliche Amtspflichtverletzungen im Rahmen ihrer Betreuung vorgeworfen habe, habe sie auch nicht darauf vertrauen dürfen, dass der Betreuer weiterhin an dem Betreuungsverhältnis festhalten werde.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Trier
- Urteil vom 25.04.2016
- 6 K 3718/15.TR
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Bei zerstörter Vertrauensbasis darf Promotions-Betreuungsverhältnis beendet werden. beck-aktuell, 27.05.2016 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175626)



