EuGH moniert französische Regelung zu digitaler Vervielfältigung im Handel vergriffener Bücher
Die Urheberrechtsrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, die die digitale Vervielfältigung im Handel vergriffener Bücher unter Missachtung der ausschließlichen Rechte der Urheber gestattet. Dies geht aus einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16.11.2016 hervor. Eine entsprechende Bestimmung müsse den durch die Richtlinie gewährten Schutz sicherstellen und insbesondere dafür sorgen, dass die Urheber über die geplante digitale Nutzung ihres Werks tatsächlich informiert werden und die Möglichkeit haben, diese Nutzung ohne Förmlichkeiten zu unterbinden, betonte der EuGH (Az.: C-301/15).