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Bundesrat verabschiedet neues Verwertungsgesellschaften-Gesetz

Berufe mit Haltung

Die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften, die Urheberrechte für Musiker und Autoren wahrnehmen, wird grundlegend neu geregelt und damit EU-Recht umgesetzt. Auch die Vergütung für Privatkopien wird neu geordnet. Der Bundesrat hat das entsprechende Verwertungsgesellschaften-Gesetz am 13.05.2016 gebilligt.

Neue Tarife bei Vergütung von Privatkopien

Mit dem neuen Verwertungsgesellschaften-Gesetz (VGG) werden das bisherige Urheberrechtswahrnehmungsgesetz und die Urheberrechtsschiedsstellenverordnung abgelöst. Neu sind insbesondere Regelungen für die EU-weite Vergabe von Urheberrechten für die Online-Musiklizenzierung. Der Gesetzentwurf enthält auch Neuregelungen zur Tariffestsetzung für die Vergütung von Privatkopien. Diese Vergütung wird - wie bisher - auf Kopiergeräte, Computer oder Festplatten als Kompensation für erlaubnisfreie Privatkopien erhoben. Vorgesehen ist nun, das bereits bestehende Verfahren zu straffen.

Rechteinhaber erhalten Vergütung künftig schneller

Damit werden Rechteinhaber die ihnen zustehenden Vergütungen künftig schneller erhalten und die zahlungspflichtigen Unternehmen erhalten schneller Gewissheit, welche Vergütung zu zahlen ist. Außerdem können künftig Vergütungsansprüche der Rechtsinhaber durch eine Sicherheitsleistung abgesichert werden. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 28.04.2016 beschlossen.