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Zeitungsjournalistin beklagt Pressefreiheit zweiter Klasse in deutschen Gerichten

Codiertes Recht

"Bild"-Chefredakteurin Tanit Koch beklagt, dass in vielen deutschen Gerichten massiv die Pressefreiheit verletzt werde, wenn es um die Berichterstattung über schwere Straftaten gehe. "Für mich ist das, was wir in vielen Gerichten erleben, Pressefreiheit zweiter Klasse", sagte sie in der neuen Ausgabe des Medienmagazins "kress pro".

Koch rügt Anonymisierungsforderungen bei Fotoberichterstattung über schwere Straftaten

Koch wehrt sich vor allem gegen regelmäßige Versuche der Gerichte, Fotos als Teil der Berichterstattung zu verhindern. Dabei gehe es keineswegs darum, alle Angeklagten zu zeigen, sondern vielmehr um die Berichterstattung in großen Fällen. Die nach ihrer Ansicht unbegründete richterliche Anordnung, den Angreifer der Kölner Oberbürgermeisterin nicht identifizierbar zu zeigen, sei eines der offensichtlichsten Beispiele für die Mischung aus Unkenntnis und Desinteresse in vielen deutschen Gerichten. Diese führe regelmäßig zu massiven Verletzungen der Pressefreiheit, so Koch. "Vielen Richtern mangelt es schlicht an dem Wissen, wie sehr sie in Artikel 5 Grundgesetz eingreifen. Und an der Erkenntnis, dass die Pressefreiheit eben nicht grundsätzlich hinter individuellen Interessen zurückzustehen hat - sondern dass bei schweren Straftaten das Berichterstattungsinteresse das Anonymitätsinteresse des Täters überwiegt, so das Bundesverfassungsgericht."