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Ulrich Koch neuer Vorsitzender Richter am BAG

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Richter am Bundesarbeitsgericht Ulrich Koch ist mit Wirkung vom 01.02.2016 zum Vorsitzenden Richter am BAG ernannt worden. Koch wird den Vorsitz des Zweiten Senats des BAG übernehmen. Der Zweite Senat ist insbesondere zuständig für Entscheidungen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung sowie daran anschließende Abfindungs- und Weiterbeschäftigungsansprüche.

Kochs Stationen in der Arbeitsgerichtsbarkeit

Koch, geboren 1959 in Göttingen, wurde nach Studium und Vorbereitungsdienst promoviert. Im Februar 1991 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein ein, ehe er von Oktober 1993 bis August 1994 an das BAG als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet wurde. Nach seiner Ernennung zum Richter am Arbeitsgericht wurde er im September 1993 an das ArbG Stralsund versetzt, das er ab Oktober 1994 als Direktor leitete. Im September 1997 erfolgte seine Abordnung an das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, zu dessen Vizepräsidenten er im März 2001 berufen wurde. Ab Januar 2004 war er als Referatsleiter im Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern tätig.

Seit Juni 2005 am BAG tätig

Koch kam im Juni 2005 zum BAG und wurde dem Siebten Senat und ab September 2009 dem Ersten Senat zugeteilt, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit Mai 2014 ist. Im Juli 2010 hat ihm die Universität Göttingen eine Honorarprofessur verliehen.

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