EU-Kommission stellt Justizbarometer 2016 vor

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EU-Kommission stellt Justizbarometer 2016 vor. beck-aktuell, 11.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178006)
Die Europäische Kommission hat am 11.04.2016 das EU-Justizbarometer 2016 vorgestellt, das einen vergleichenden Überblick über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme der Mitgliedstaaten gibt. Das Justizbarometer soll nationale Behörden in ihren Bemühungen zur Verbesserung der Justizsysteme unterstützen und zu diesem Zweck vergleichbare Daten zur Verfügung stellen.
Bessere Zugänglichkeit der Justizsysteme zu verzeichnen
Die Verfahren in Zivil- und Handelssachen sind nach den Daten des Barometers kürzer geworden. Was anhängige Verfahren betrifft, sei die Entwicklung insgesamt stabil, teilt die Kommission mit. Es seien auch Verbesserungen in mehreren Mitgliedstaaten zu verzeichnen, die sich mit einer hohen Zahl anhängiger Fälle besonderen Herausforderungen gegenübergestellt sahen. Außerdem sei eine bessere Zugänglichkeit der Justizsysteme insbesondere bei der elektronischen Einreichung von geringfügigen Forderungen oder der Förderung alternativer Streitbeilegungsverfahren zu verzeichnen. Dennoch gebe es weiterhin Verbesserungsbedarf bei der Online-Verfügbarkeit von Urteilen oder der elektronischen Kommunikation zwischen Gerichten und Parteien. Darüber hinaus gelte es, das Fortbildungsangebot im Bereich richterlicher Fähigkeiten und den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien für Fallbearbeitungssysteme weiter zu verbessern.
Wenige Mitgliedstaaten mit Höchstdauer für die Anhängigkeit von Verfahren
Die Mehrheit der Mitgliedstaaten verfüge über Standards in einigen Aspekten ihrer Justizsysteme, wobei diese inhaltlich jedoch stark voneinander abwichen. Weniger als die Hälfte der Mitgliedstaaten verfüge über Standards für Maßnahmen zum Abbau vorhandener Rückstände und noch weniger Mitgliedstaaten legten eine Höchstdauer für die Anhängigkeit von Verfahren fest.
Unabhängigkeit der Justiz in manchen Staaten verbesserungswürdig
Bestandteil des Justizbarometers seien auch verschiedene Erhebungen zur Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz. In einigen Mitgliedstaaten mit einer als sehr gering wahrgenommenen Unabhängigkeit würden als Gründe dafür insbesondere die Einflussnahme oder der Druck durch Regierungen und Politiker sowie durch wirtschaftliche und andere Interessenträger hervorgehoben.
Kommission fordert zu weiterhin eingehender Bewertung auf
Die Ergebnisse des Justizbarometers 2016 werden bei den laufenden länderspezifischen Bewertungen im Rahmen des Europäischen Semesters 2016 berücksichtigt, erläutert die Kommission weiter. Die Länderberichte für 26 Mitgliedstaaten seien am 26.02.2016 veröffentlicht worden und enthielten Erkenntnisse zu den Justizsystemen zahlreicher Mitgliedstaaten. Die Kommission will die justiziellen Netze weiterhin auffordern, die Wirksamkeit rechtlicher Garantien zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz eingehender zu bewerten.
EU-Justizbarometer berücksichtigt erstmals Sicht von Bürgern und Unternehmen
Das EU-Justizbarometer wurde in diesem Jahr zum vierten Mal erstellt. Die Daten dafür stammen aus verschiedenen Quellen und wurden überwiegend von der Kommission des Europarats für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) bereitgestellt, die Daten aus den Mitgliedstaaten erhebt. Erstmals enthält das Justizbarometer die Ergebnisse der Eurobarometer-Erhebungen, mit denen eingehender untersucht wurde, wie die Unabhängigkeit der Justiz in der EU von Bürgern und Unternehmen wahrgenommen wird. Zudem wurden in diesem Jahr neue Indikatoren herangezogen, insbesondere zur justiziellen Aus- und Fortbildung, zu Benutzerumfragen in den Mitgliedstaaten, zur Verfügbarkeit von Prozesskostenhilfe und zum Bestehen von Qualitätsstandards.
- Redaktion beck-aktuell
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EU-Kommission stellt Justizbarometer 2016 vor. beck-aktuell, 11.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178006)



