Akte Rosenburg zeigt Versäumnisse des Bundesjustizministeriums bei Umgang mit NS-Vergangenheit auf

Zitiervorschlag
Akte Rosenburg zeigt Versäumnisse des Bundesjustizministeriums bei Umgang mit NS-Vergangenheit auf. beck-aktuell, 10.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169226)
Vier Jahre lang hat eine Unabhängige Wissenschaftliche Kommission untersucht, wie das Bundesjustizministerium in den 1950er und 1960er Jahren mit der NS-Vergangenheit umgegangen ist. Am 10.10.2016 wurde der Abschlussbericht der Kommission "Die Akte Rosenburg – Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit" im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgestellt. Bundesjustzminister Heiko Maas (SPD) betonte in seiner Eingangsrede: "Die Akte Rosenburg ist bedrückend. Sie zeigt die großen Versäumnisse der Vergangenheit, und sie formuliert damit zugleich eine Verpflichtung für die Gegenwart."
Hohe personelle Kontinuität mit weitreichenden Folgen
Der Bericht macht die hohe personelle Kontinuität zwischen der Nazi-Justiz und dem Justizministerium der jungen Bundesrepublik deutlich. Mehr als die Hälfte aller frühen Führungskräfte waren ehemalige NSDAP-Mitarbeiter, jeder fünfte war Mitglied der SA, viele stammten aus dem Reichsministerium. Der Bericht zeigt auch, zu welchen fatalen Folgen diese Kontinuität führte: Die Strafverfolgung von NS-Tätern wurde hintertrieben, die Diskriminierung einstiger Opfer wie Homosexueller oder Sinti und Roma fortgesetzt und Gesetze beispielsweise im Jugendstrafrecht wurden nur oberflächlich entnazifiziert.
Ab 1959 Planungen für Verfassungsbruch durch geheimes Kriegsrecht
Ab 1959 entwarf die Bundesregierung sogar ein geheimes Kriegsrecht. Sonderausgaben des Bundesgesetzblattes mit Notverordnungen lagen in den Schubladen bereit, um im Kriegsfall verkündet zu werden. Vom Grundgesetz nicht gedeckt, hätten sie rechtsstaatliche Garantien ausgehebelt; selbst eine Neuauflage der berüchtigten "Schutzhaft" war vorgesehen. Die Beamten des Bundesjustizministeriums hatten keine Skrupel, am geplanten Verfassungsbruch mitzuarbeiten.
Maas wirft NS-Juristen Mangel an rechtsstaatlicher Haltung vor
Zu den Ursachen sagte Maas: "Weil sich viele Juristen als unpolitische Rechtstechniker verstanden, wurden sie in der NS-Zeit zu Mittätern des Unrechts. Später verhinderte falscher Korpsgeist eine ehrliche Auseinandersetzung mit der Geschichte, und ein Mangel an rechtsstaatlicher Haltung machte viele Juristen zu Bremsern der demokratischen Erneuerung." Bei der Veranstaltung diskutierten Maas, die Leiter der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission, der Historiker Manfred Görtemaker und der Jurist Christoph Safferling gemeinsam mit der damaligen Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die das Projekt 2012 ins Leben gerufen hatte, über die Ergebnisse und die Konsequenzen, die das Ministerium und die Justiz daraus ziehen sollten. Sie kamen zu dem Schluss, dass der Blick in die Geschichte zeigt, wie wichtig es ist, dass Juristen die Werte des Grundgesetzes leben und verteidigen – die Würde des Menschen, die individuelle Freiheit und die gesellschaftliche Vielfalt.
Juristen sollen in Ausbildung über von deutschen Juristen begangenes Unrecht informiert werden
Dazu Maas: "Es gibt kein Ende der Geschichte. Auch heute gibt es Gefahren für Humanität und Freiheit, denen Juristinnen und Juristen an ihrem jeweiligen Platz widerstehen müssen. Das Wissen um die Geschichte kann die Sinne dafür schärfen, wenn Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit wieder in Frage gestellt werden. Um dieses Ethos weiter zu stärken, sollte das Unrecht, das deutsche Juristen angerichtet haben, Pflichtstoff der Juristenausbildung werden. Im Ministerium starten wir deshalb ein neues Fortbildungsprogramm." Der Abschlussbericht ist im Verlag C.H. Beck erschienen.
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
Akte Rosenburg zeigt Versäumnisse des Bundesjustizministeriums bei Umgang mit NS-Vergangenheit auf. beck-aktuell, 10.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169226)



