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Zugriff auf elektronisches Anwaltspostfach ab Ende September 2016

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kommt. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 14.04.2016 mitteilte, soll es ab dem 29.09.2016 für alle Rechtsanwälte bereitstehen. Die BRAK hatte den ursprünglich zum 01.01.2016 geplanten Starttermin aus technischen Gründen verschieben müssen.

Schriftsätze auf Papier bald Vergangenheit

165.000 Berufsträger und ihre circa 300.000 Mitarbeiter hätten künftig die Möglichkeit, über ein höchsten Sicherheitsanforderungen genügendes System am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen und ihn langfristig gemeinsam mit Bund und Ländern fortzuentwickeln, lobte BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer. Der Rechtsanwalt betonte die Vorreiterrolle der deutschen Anwaltschaft bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz. "Schriftsätze auf Papier werden bald der Vergangenheit angehören", sagte er.

Spezielle Sicherheitskarte erforderlich

Rechtsanwälte, die bislang noch nicht die für die Nutzung des Postfachs erforderliche spezielle Sicherheitskarte – die beA-Karte Basis – bestellt haben, sollten dies jetzt tun, rät die BRAK. Alle bis drei Monate vor dem beA-Start bestellten beA-Karten würden spätestens bis zum 29.09.2016 ausgeliefert. Auch danach sollen Bestellungen dauerhaft möglich bleiben. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer sei bestrebt, spätere Bestellungen so schnell wie möglich zu bearbeiten.