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Beschwerden gegen Kanzleien

Volle Transparenz in England und Wales geplant

Menschen streiten sich in einem Businessmeeting.
Guter Anwalt, schlechter Anwalt? © Lumos sp / Adobe Stock

Der Ombudsmann, der in England und Wales für Beschwerden gegen Anwälte zuständig ist, will seine Entscheidungen künftig vollständig veröffentlichen, einschließlich der Namen der Kanzleien und Anwälte.

Der Legal Ombudsman (LeO) in England und Wales plant, ab 2027 oder 2028 endgültige Entscheidungen über Beschwerden gegen Rechtsdienstleister grundsätzlich vollständig zu veröffentlichen. Das berichtet die Law Gazette unter Berufung auf Chief Ombudsman Phil Cain.

Der LeO ist die unabhängige Beschwerdestelle für Mandantinnen und Mandanten. Er befasst sich mit Beschwerden über Solicitors, Barristers und andere Rechtsdienstleister, etwa wegen schlechter Beratung, Verzögerungen oder der Kostenrechnung. Bislang veröffentlicht er überwiegend Datensätze zu Entscheidungen, vollständige Begründungen erscheinen nur in ausgewählten Fällen von öffentlichem Interesse.

Nach den geplanten Änderungen sollen Kanzleien und andere Rechtsdienstleister in den veröffentlichten Entscheidungen grundsätzlich namentlich genannt werden. Angaben, durch die Beschwerdeführende identifiziert werden könnten, sollen dagegen geschwärzt oder schon bei der Abfassung der Entscheidung vermieden werden. Berufsgeheimnisse sollen nicht veröffentlicht werden, berichtet die Law Gazette.

Cain verwies darauf, dass 30 bis 40% der Entscheidungen keinen Mangel auf Anwaltsseite feststellten. Die vollständige Veröffentlichung könne deshalb auch Entscheidungen sichtbar machen, die Kanzleien entlasten. Die Entscheidungen könnten Verbraucherinnen und Verbraucher nach Darstellung Cains bei der Wahl eines Rechtsdienstleisters unterstützen. Zugleich könnten Kanzleien häufiger wiederkehrende Beschwerdeanlässe erkennen und ihre internen Verfahren anpassen.