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DAV moniert

Jobcenter vereiteln Anwaltsvergütungen bei Vertretung von Hartz-IV-Empfängern

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) befürchtet, dass Hartz-IV-Empfänger es immer schwerer haben werden, einen Rechtsanwalt zu finden, der sie in Verfahren gegen das Jobcenter vertritt. Denn Anwälte, die Hartz-IV-Empfänger vor Gericht vertreten, müssten immer häufiger auf ihr Honorar verzichten. Gewinne der Arbeitslose einen Prozess gegen das Jobcenter, müsse dieses ihm zwar die Kosten erstatten. Habe der Arbeitslose jedoch Schulden beim Jobcenter, verrechneten die Jobcenter häufig die beiden Summen. Der Anwalt gehe dann leer aus.

DAV kritisiert unzulässige Verrechnungspraxis der Jobcenter

"Die Schulden eines Mandanten einerseits und das Honorar seines Anwalts andererseits sind Forderungen von zwei Parteien, die nichts miteinander zu tun haben", sagt Rechtsanwalt Martin Schafhausen von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV. "Sie dürfen nicht miteinander verrechnet werden." Dennoch seien die Jobcenter explizit angewiesen zu prüfen, ob ein Hartz-IV-Empfänger Schulden hat, bevor Anwaltshonorare ausgezahlt werden. Gewinne der Mandant und habe er weder Prozesskostenhilfe noch Beratungshilfe erhalten, müsse das Jobcenter ihn von den Kosten des Rechtsanwalts freistellen. Der Arbeitslose sei dann nicht mehr derjenige, der dem Anwalt das Honorar schuldet, sondern das Jobcenter. "Dass dieses Honorar dann nicht mit Schulden des Hartz-IV-Empfängers verrechnet werden darf, liegt auf der Hand", kritisiert Schafhausen. Das bestätige auch ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Az: L 6 AS 188/13).

DAV fordert Änderung

Wenn der Leistungsempfänger Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe bekomme, müsse der Rechtsanwalt die Kosten nach einem erfolgreichen Prozess im eigenen Namen geltend machen. In den gesetzlichen Regelungen sei dies eindeutig als Forderung des Anwalts gegenüber dem Jobcenter festgelegt. Das heiße, dass dann auch das Jobcenter dem Rechtsanwalt sein Honorar zahlen muss. Dennoch geht Martin Schafhausen nicht davon aus, dass die Jobcenter in der nächsten Zeit ihr Verhalten anpassen. "Damit sich wirklich etwas ändert, müsste die Bundesagentur für Arbeit ihre Weisung zur Aufrechnung ändern. Im schlimmsten Fall ist eine Gesetzesänderung notwendig", so der Anwalt aus Frankfurt.

Praxis der Jobcenter wird Hartz-IV-Empfängern Anwaltssuche erschweren

Für die Anwälte habe das Verhalten der Jobcenter sehr negative Folgen. Wer als Anwalt einen Empfänger von Hartz IV vor Gericht vertritt, müsse teilweise davon ausgehen, dass er kein Honorar erhält. Das wirke sich langfristig auch für Hartz-IV-Empfänger negativ aus. Wer gegen das Jobcenter vor Gericht ziehen und dafür Prozesskostenhilfe beantragen will, werde es immer schwerer haben, einen Anwalt zu finden, der ihn vertritt. Es sinke also die Wahrscheinlichkeit, dass ein Jobcenter zum Beispiel für unrechtmäßige Kürzungen von Leistungen zur Rechenschaft gezogen wird.

DAV fordert Jobcenter zu Einstellung unrechtmäßigen Vorgehens auf

Zwar ließen nicht alle Jobcenter Anwälte bei der Vertretung von Arbeitslosen im Regen stehen – ein Großteil zahle die Honorare aus, so der DAV. Das Vorgehen sei aber, auch wenn es nur einen Teil der Fälle betrifft, unrechtmäßig. Insbesondere nach dem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz müsse es dringend eingestellt werden, fordert der DAV.