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Neue Prüfpflichten ab 2027

Was auf Sammelanderkonten zukommt

Eingangsbereich des Bundesfinanzministeriums in Berlin
Der Eingangsbereich des Bundesfinanzministeriums in Berlin © Ardan Fuessmann / Adobe Stock

Das Finanzministerium lässt Sammelanderkonten bis Ende 2027 Luft. Doch neue EU-Geldwäschevorgaben könnten dem DAV zufolge ihre Zukunft gefährden. Der Verein warnt vor überzogenen Prüfpflichten.

Das Finanzministerium hat den Nichtbeanstandungserlass für Sammelanderkonten bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Doch schon früher, ab Juli 2027, zeichne sich bereits das nächste Problem ab, erklärt der DAV in einer Pressemitteilung: Denn dann greife das neue EU-Geldwäschepaket und bringe zusätzliche Prüfpflichten mit sich, die sowohl Banken als auch die Anwaltschaft betreffen.

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA arbeite derzeit an den technischen Regulierungsstandards, darunter auch  Anforderungen für Sammelkonten. Der DAV befürchtet, dass die  vorgesehenen Regeln banktypische Prüf- und Dokumentationspflichten zu undifferenziert auf die Anwaltschaft übertragen und deren besondere Verschwiegenheitspflichten nicht ausreichend berücksichtigen.

Sollten die Standards in der ursprünglich vorgesehenen Form kommen, befürchtet der DAV weitreichende Folgen: Sammelanderkonten könnten für Kanzleien so aufwendig werden, dass sie vollständig vom Markt verschwinden. Er sucht nach eigenen Angaben deshalb weiterhin das Gespräch mit den zuständigen Entscheidungsträgern. Ziel sei es, die europäischen Vorgaben so auszugestalten, dass Sammelanderkonten auch künftig genutzt werden können.

BRAK bereitet bereits Prüfverfahren vor

Bereits Ende vergangenen Jahres hatte das Bundesministerium für Justiz die weitere Verlängerung des Erlasses des Finanzministeriums an eine Bedingung geknüpft: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sollte ein konkretes Konzept vorlegen, das den sogenannten OECD-Vorgaben entspricht und eine systematische Prüfung von Sammelanderkonten durch die Rechtsanwaltskammern ermöglicht.

Geplant ist aktuell ein Modell nach belgischem Vorbild: Ein zentrales elektronisches System soll Transaktionen auf Sammelanderkonten automatisiert überprüfen. Die BRAK bereitet derzeit das Vergabeverfahren vor, um einen Dienstleister für die Entwicklung und Umsetzung dieses Systems zu finden.

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