BRAK erweitert Anforderungen für drei Fachanwaltschaften

Zitiervorschlag
BRAK erweitert Anforderungen für drei Fachanwaltschaften. beck-aktuell, 01.10.2026 (abgerufen am: 01.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206896)
Wer Fachanwalt für Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht oder Sportrecht werden will, muss ab sofort teils andere Kenntnisse nachweisen. Die Änderungen der Fachanwaltsordnung sind seit dem 1. Oktober in Kraft.
Für die drei Fachanwaltschaften gelten seit dem 1. Oktober 2026 neue Anforderungen an die theoretischen Kenntnisse. Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer hatte die Änderungen der Fachanwaltsordnung (FAO) am 1. Juni beschlossen. Das Bundesjustizministerium beanstandete sie nicht, die BRAK veröffentlichte sie am 14. Juli.
Im Strafrecht müssen Bewerber künftig auch die Grundzüge der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen beherrschen (§ 13 Nr. 3 FAO). Im Handels- und Gesellschaftsrecht stellt § 14i Nr. 2 c) FAO klar, dass im internationalen Gesellschaftsrecht nur Grundzüge verlangt werden, insbesondere zum europäischen Gesellschaftsrecht und zur Europäischen Aktiengesellschaft. Neu aufgenommen wurden wegen ihrer praktischen Bedeutung die Grundzüge des Vereins- und Stiftungsrechts.
Im Sportrecht erweitert die Satzungsversammlung die Fallanrechnung. Von den 80 erforderlichen Fällen können künftig bis zu 20 aus einer Tätigkeit als Richter oder Schiedsrichter in der Sport(schieds)gerichtsbarkeit oder als Schlichter in anderen rechtsförmlichen Verfahren stammen (§ 5 Abs. 1 x) FAO). Zudem umfasst § 14q Nr. 7 FAO nun ausdrücklich auch sportrechtliche Bezüge des Persönlichkeitsrechts.
Die Änderungen knüpfen an die Modernisierung des Fachanwaltsrechts an, die 2025 begann. Zum 1. Dezember 2025 wurde unter anderem der Zeitraum, in dem praktische Fälle nachzuweisen sind, von drei auf fünf Jahre verlängert. Ein Ausschuss prüft derzeit, ob auch bei weiteren Fachanwaltschaften die theoretischen Kenntnisse angepasst werden müssen. Die Ergebnisse sollen bei der nächsten Sitzung am 7. Dezember 2026 in Berlin beraten werden.
- Redaktion beck-aktuell, js
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BRAK erweitert Anforderungen für drei Fachanwaltschaften. beck-aktuell, 01.10.2026 (abgerufen am: 01.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206896)



