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Zitiervorschlag
Markus Hartung: Profis. beck-aktuell, 26.10.2026 (abgerufen am: 26.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208381)
Anwälte und Management, das passt selten gut zusammen.
Mit Management ist hier die Leitung einer Kanzlei gemeint: Ressourcen zu bündeln und Menschen so zu führen, dass die Sozietät ihren Zweck, Mandanten in Rechtsangelegenheiten zu beraten und zu vertreten, wirtschaftlich erfolgreich und innerhalb der Grenzen des Berufsrechts erfüllt. Ob es daran liegt, dass viele Anwälte das, was sie tun, ohnehin als Kunst betrachten, dass sie im tiefsten Innern eigentlich Einzelkämpfer sind, die auch in einer Partnerschaft nicht auf Vetorechte und Autonomie verzichten, oder einfach daran, dass sie sich als letztlich wichtiger empfinden als die Kanzlei, man weiß es nicht.
Das Thema ist nicht neu, das Bonmot „the Managing Partner is the only fire hydrant in a town full of dogs“ ist Jahrzehnte alt. Lange hat man das so hingenommen, es ging ja dann doch irgendwie. Dabei ist eine der vielen Änderungen der BRAO-Reform untergegangen: Seit 2022 unterliegen alle Berufsausübungsgesellschaften (kurz „BAG“) ihrerseits dem Berufsrecht, nicht mehr nur der einzelne Rechtsanwalt. Die BAG muss also geeignete Maßnahmen ergreifen, damit Verstöße früh erkannt und behoben werden, und weil sie letztlich von einzelnen Anwälten herrühren, muss jemand kontrollierend und regelnd eingreifen. So sehen es § 59e II 1 BRAO und § 31 BORA vor. Viele Anwälte können kaum glauben, dass es das gibt und dass Zuwiderhandlungen heftig sanktioniert werden. Die BRAO-Reform hat Anwälte und BAGs mindestens auf Augenhöhe gebracht. Die Zeiten, in denen Sozietäten lediglich als Plattformen für die persönliche Selbstverwirklichung galten, sind rechtlich vorbei.
Gerade konnte man im Juve Rechtsmarkt ein Pro und Contra zur Frage lesen, ob Kanzleien für professionelles Management einen Rechtsformwechsel brauchen. Die Positionen reichten von der Rechtsform als Ausdruck des Veränderungswillens bis zur Annahme, dass, wer schlecht organisiert sei, dies unabhängig von der gewählten Rechtsform auch bleibe. Interessante Frage, ein bisschen akademisch. Dass eine Anwalts-GmbH & Co. KG eine andere Infrastruktur und Governance braucht als eine Anwalts-GbR, ist natürlich richtig, aber die Anforderungen an das Management einer wirtschaftlich erfolgreichen und berufsrechtskonformen Sozietät unterscheiden sich nicht.
Das Berufsrecht ist grundsätzlich rechtsformneutral, und das, was der Rechtsmarkt vor dem Hintergrund der Digitalisierung und der Möglichkeiten der KI verlangt, gilt allgemein, nicht rechtsformabhängig. Man kann Sozietäten nur empfehlen, ihre inneren Strukturen rechtzeitig darauf zu überprüfen, ob das berufsrechtliche Mindestmaß erfüllt wird. Aber danach geht es weiter: Mit dem zunehmend gleichwertigen Ersatz anwaltlicher Tätigkeiten durch KI und den damit verbundenen Herausforderungen für das traditionelle Geschäftsmodell zieht ein schwerer Sturm auf, dem man ohne professionelles Management nicht gewachsen ist.
Dieser Text stammt aus Heft 43/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
Zitiervorschlag
Markus Hartung: Profis. beck-aktuell, 26.10.2026 (abgerufen am: 26.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208381)



