Besonderes elektronisches Anwaltspostfach ist startklar

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Besonderes elektronisches Anwaltspostfach ist startklar. beck-aktuell, 13.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170451)
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist technisch fertiggestellt. Zum angekündigten Termin am 29.09.2016 kann die Bundesrechtsanwaltskammer nach eigener Aussage das beA-System zur Verfügung stellen, mit dem rund 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland und deren Kanzleipersonal am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen werden. Sie erfülle damit ihren gesetzlichen Auftrag, zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs solche Postfächer einzurichten.
Einzelne Anwälte verhindern derzeit die Freischaltung
In Betrieb nehmen wird die BRAK das beA-System am 29.09.2016 jedoch nur dann, wenn bis dahin alle rechtlichen Hindernisse beseitigt sind. “Wir können, aber wir dürfen nicht!“, so Präsident Ekkehart Schäfer anlässlich der heutigen Präsidiumssitzung der BRAK in Essen. Derzeit verhinderten dies einstweilige Anordnungen, die zwei Rechtsanwälte aus Berlin und Köln beim Anwaltsgerichtshof Berlin erwirkt haben. Sie verpflichteten die BRAK, das für sie eingerichtete beA nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung zum Empfang frei zu schalten. Aufgrund der Sicherheitsarchitektur des Systems sei eine Freischaltung einzelner Postfächer jedoch nicht möglich. Also müsse die Inbetriebnahme komplett unterbleiben.
Verbindliche Nutzungspflicht erst ab 2018
“Helfen wird uns die Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der allerdings der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23.09.2016 noch zustimmen muss“, so Schäfer. Mit ihr werde klargestellt, dass die BRAK das beA für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfangsbereit einzurichten hat. Eine verbindliche Nutzungspflicht soll aber erst ab dem 01.01.2018 bestehen. Die vorgeschaltete Übergangsphase könne und solle zur Umstellung und Erprobung genutzt werden. Sobald die Verordnung in Kraft ist, will die BRAK umgehend beim Anwaltsgerichtshof Berlin die Aufhebung der einstweiligen Anordnungen beantragen.
- Redaktion beck-aktuell
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Besonderes elektronisches Anwaltspostfach ist startklar. beck-aktuell, 13.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170451)



