Besonderes elektronisches Anwaltspostfach ist in Betrieb

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Besonderes elektronisches Anwaltspostfach ist in Betrieb. beck-aktuell, 28.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166726)
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist am 28.11.2016 in Betrieb genommen worden. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am selben Tag mitteilte, sind alle rechtlichen Hindernisse aus dem Weg geräumt worden. Das beA ermöglicht es allen zugelassenen Rechtsanwälten, am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilzunehmen.
Von zwei Rechtsanwälten erstrittene einstweilige Anordnungen verzögerten Start
Wann das beA starten kann, sei lange unklar gewesen, resümierte die BRAK. Erst am 25.11.2016 habe der Anwaltsgerichtshof Berlin zwei einstweilige Anordnungen aufgehoben, die die Inbetriebnahme vorübergehend verhindert hätten. Erwirkt hätten diese zwei Rechtsanwälte aus Berlin und Köln. Sie seien der Ansicht gewesen, dass die BRAK die für sie eingerichteten Postfächer nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freischalten dürfe. Weil die Sicherheitsarchitektur des beA eine Freischaltung einzelner Postfächer nicht zulässt, habe das gesamte System nicht starten können.
Eilantrag eines weiteren Anwalts gegen beA direkt zurückgewiesen
Zwischenzeitlich habe das Bundesjustizministerium in der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung klargestellt, dass die BRAK verpflichtet ist, das beA für alle Rechtsanwälte empfangsbereit einzurichten. Eine Verpflichtung, das beA zu nutzen, sehe die Verordnung allerdings erst ab dem 01.01.2018 vor. Dies habe dem AGH genügt. Bereits am 28.09.2016 habe er deshalb den Antrag eines weiteren Rechtsanwalts zurückgewiesen, der ebenfalls eine einstweilige Anordnung gegen das beA hatte erwirken wollen.
- Redaktion beck-aktuell
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Besonderes elektronisches Anwaltspostfach ist in Betrieb. beck-aktuell, 28.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166726)


