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LG Hamburg

Unentgeltliche Zahlung von Opodo-Flugreisen ausschließlich mit Visa Entropay unzulässig

Parken in Pink

Auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 01.10.2015 einem Verkäufer von Flugtickets untersagt, auf seinem Internetportal unter opodo.de Flugreisen gegen Entgelt anzubieten, wenn dem Verbraucher als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit die Kreditkartenzahlung mit "Visa Entropay" eingeräumt wird (Az.: 327 O 166/15, nicht rechtskräftig).

Sachverhalt

Die Beklagte bot im fraglichen Internetportal den Erwerb von Flugtickets an und hielt als einzige kostenfreie Bezahlmöglichkeit lediglich die Bezahlung mit der Kreditkarte "Visa Entropay", einer speziellen Prepaid-Karte, bereit. Für alle anderen angebotenen Zahlungsmöglichkeiten - wie beispielsweise andere Kreditkarten oder Sofortüberweisung - wurden hingegen zusätzliche Gebühren verlangt. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Praxis beanstandet, da Anbieter verpflichtet sind, für den Verbraucher wenigstens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit bereitzustellen (§ 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB).

LG: "Visa Entropay" in Deutschland nur wenig verbreitet

Das LG habe ihre Auffassung bestätigt, berichtet die Wettbewerbszentrale. Es habe ausgeführt, dass das Zahlungsmittel "Visa Entropay" in Deutschland nur wenig verbreitet sei und deshalb erhebliche Teile der Kunden von einer gebührenfreien Zahlungsmöglichkeit ausschließe.

Vorgabe wenigstens einer realistischen kostenfreien Zahlungsmöglichkeit

"Wir begrüßen diese Entscheidung", sagte Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, in einer ersten Bewertung des Urteils. Es sei die klare Vorgabe sowohl des europäischen wie auch des deutschen Gesetzgebers, dass Anbieter bei Geschäften mit Verbrauchern wenigstens eine realistische kostenfreie Zahlungsmöglichkeit bereithalten müssen. Der Unternehmer solle die Erfüllung der Zahlungspflicht durch den Verbraucher nicht zur Generierung zusätzlicher Einnahmen nutzen können.