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VGH München

Kabelnetzbetreiber müssen ARD-alpha ohne Einspeiseentgelt weiter senden

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Die privaten Kabelnetzbetreiber Vodafone Kabel Deutschland und Unitymedia müssen den öffentlich-rechtlichen Sender ARD-alpha auch ohne Einspeisevergütung weiter senden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof München mit Eilbeschluss vom 03.03.2016 entschieden, teilte die Kanzlei Loschelder am 11.03.2016 mit (Az.: 7 CE 15.1741).

Kabelnetzbetreiber wollen Einspeiseentgelt erzwingen

Damit habe im Kabelstreit zum ersten Mal ein Oberverwaltungsgericht eine inhaltliche Entscheidung getroffen, so die Kanzlei. Dem lag nach ihrer Darstellung folgender Sachverhalt zugrunde: 2014 war das Bildungsprogramm von BR-alpha in ARD-alpha umbenannt worden. Daraufhin kündigte Kabel Deutschland seine Absicht an, die analoge Netzeinspeisung in Bayern zu beenden, da der Bayerische Rundfunk seit Anfang 2013 keine Einspeiseentgelte mehr zahlt.

VGH: Pflicht zum Weitersenden auch ohne Einspeisevergütung

Die Rundfunkanstalten – so auch hier – würden eine entsprechende Zahlungspflicht mit der Begründung bestreiten, dass die Netzbetreiber mit dem Signaltransport ihre eigene rundfunkrechtliche Pflicht erfüllen und ohne die öffentlich-rechtlichen Programme nicht marktfähig wären. Der VGH habe nun das Verwaltungsgericht München bestätigt, dass die Bayerische Landeszentrale für neue Medien per einstweiliger Anordnung verpflichtet hatte, unabhängig von der Zahlung eines Einspeiseentgelts für die ARD-alpha-Verbreitung zu sorgen.

Verkehrsministerium für gesetzliche Festlegung einer "angemessenen Vergütung"

Wie "Heise online" in einer Mitteilung vom 11.03.2016 schreibt, stehen beim Kabelstreit zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Netzbetreibern große Summen auf dem Spiel: Bis Ende 2012 hätten die Öffentlich-Rechtlichen jährlich zusammen rund 60 Millionen Euro an die großen Kabelanbieter Kabel Deutschland und die heutige Unitymedia gezahlt. Unterstützung bekämen die Kabelnetzbetreiber jetzt vom Bundesverkehrsministerium, das für die gesetzliche Festlegung einer "angemessenen Vergütung" plädiere.

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