Ex-Ministerpräsident Mappus scheitert mit Klagen zu "EnBW-Deal"- Untersuchung

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Ex-Ministerpräsident Mappus scheitert mit Klagen zu "EnBW-Deal"- Untersuchung. beck-aktuell, 01.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179906)
Die klageabweisenden Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus, der gegen das Land Baden-Württemberg wegen des “EnBW-Deal“-Verfahrens vor dem Untersuchungsausschuss geklagt hatte, sind nunmehr rechtskräftig. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim mit Beschlüssen vom 19.02.2016 entschieden (Az.:1 S 1898/15; 1 S 1899/15).
Sachverhalt
Der - mittlerweile beendete - Untersuchungsausschuss “EnBW-Deal“ teilte dem Kläger im Januar 2014 mit, dass er Betroffener des Untersuchungsverfahrens sei, aber als solcher nur über ein “Recht auf Stellungnahme zeitlich vor der Befragung weiterer Zeugen“ und auf Anwesenheit bei der Beweisaufnahme verfüge. Er gewährte ihm Einsicht in diejenigen Schriftstücke, die im Untersuchungsverfahren als Beweismittel gedient haben. Mit seinen Klagen begehrte der Kläger die Feststellung, dass der Untersuchungsausschuss verpflichtet war, ihm ein Frage- und Beweisantragsrecht einzuräumen, sowie die Zugänglichmachung sämtlicher Unterlagen, die aufgrund von Beweisbeschlüssen beigezogen worden sind. Das Verwaltungsgericht wies die Klagen ab. Hiergegen wandte sich der Kläger mit seinen Anträgen auf Zulassung der Berufung in beiden Fällen.
VGH: Keine Wiederholungsgefahr und kein Rehabilitierungsinteresse
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Anträge des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Die Feststellungsklage habe das Verwaltungsgericht zu Recht mangels Feststellungsinteresses des Klägers bereits als unzulässig abgewiesen. Daher komme es auf sein Vorbringen zu der Sachfrage, ob ihm ein Frage- und Beweisantragsrecht einzuräumen gewesen wäre, nicht an. Eine Wiederholungsgefahr bestehe nicht, da der Untersuchungsausschuss “Polizeieinsatz Schlossgarten II“ zwischenzeitlich seine Untersuchung abgeschlossen habe, ohne dass der Kläger dort die Rechtsstellung eines Betroffenen erlangt habe. Die Verneinung eines Rehabilitierungsinteresses sei ebenfalls nicht zu beanstanden. Die Versagung des Frage- und Beweisantragsrechts stelle für sich genommen noch kein ethisches Unwerturteil dar, das geeignet wäre, das soziale Ansehen des Klägers herabzusetzen.
Vorwürfe wegen “EnBW-Deals“ nur politische Bewertung des Regierungshandelns
Soweit er geltend mache, die Vorenthaltung von Mitwirkungsrechten habe dazu geführt, dass ihm im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses “EnBW-Deal“ vorgeworfen werde, dem Land einen finanziellen Schaden in Höhe mehrerer Millionen Euro zugefügt zu haben, habe der Kläger die Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht erschüttert, dass der Vorwurf ohne Verletzung seiner Ehre oder seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts allein auf das Regierungshandeln und dessen politische Bewertung bezogen sei. Unabhängig davon wäre eine mit diesem Vorwurf verbundene Persönlichkeitsrechtverletzung nicht durch das Untersuchungsverfahren als solches ausgelöst worden, sondern durch den eigenständig anfechtbaren Abschlussbericht.
Akteneinsichtsrecht nach Abschluss des Untersuchungsverfahrens nicht mehr erforderlich
Auch die Klage auf Zugänglichmachung aller Unterlagen, die vom Untersuchungsausschuss “EnBW-Deal“ beigezogen worden seien, sei zu Recht abgewiesen worden. Das Verwaltungsgericht habe zutreffend angenommen, dass für das auf § 21 Abs. 1 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes gestützte Begehren nach Abschluss des Untersuchungsverfahrens kein Rechtschutzbedürfnis mehr bestehe. Ein allgemeiner Anspruch auf Einsicht in die Akten des Untersuchungsausschusses sei nicht Gegenstand des Klageverfahrens.
- Redaktion beck-aktuell
- VGH Mannheim
- Beschluss vom 19.02.2016
- 1 S 1898/15; 1 S 1899/15
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Ex-Ministerpräsident Mappus scheitert mit Klagen zu "EnBW-Deal"- Untersuchung. beck-aktuell, 01.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179906)



