Bundespolizei darf im Grenzgebiet keine verdachtsunabhängigen Personenkontrollen in ICEs durchführen

Zitiervorschlag
Bundespolizei darf im Grenzgebiet keine verdachtsunabhängigen Personenkontrollen in ICEs durchführen. beck-aktuell, 26.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185931)
Die Bundespolizei ist grundsätzlich nicht berechtigt im Grenzgebiet zu einem anderen Schengen-Staat verdachtsunabhängige Personenkontrollen zur Verhinderung oder Unterbindung der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet vorzunehmen. Der Vorrang des Unionsrechts stehe der Anwendung der im Bundespolizeigesetz für derartige Kontrollen enthaltenen Ermächtigungsgrundlage (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG) entgegen, betonte das Verwaltungsgericht Stuttgart. Nach dem in allen Staaten des Schengen-Raums unmittelbar anwendbaren Schengener Grenzkodex, einer am 13.10.2006 in Kraft getretenen Verordnung der EU, dürfen an den Binnengrenzen keine Personenkontrollen durchgeführt werden. Ebenfalls unzulässig seien Maßnahmen, die die gleiche Wirkung wie Grenzkontrollen haben. Gegen das Urteil vom 22.10.2015 (Az.: 1 K 5060/13) hat das VG die Berufung zugelassen.
In Kabul geborener Deutscher klagte
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte ein in Kabul geborener deutscher Staatsangehöriger mit dunkler Hautfarbe geklagt, nachdem Beamte der Bundespolizei bei ihm am 19.11.2013 im ICE 377 zwischen Baden-Baden und Offenburg eine Identitätsfeststellung mit anschließendem Datenabgleich durchgeführt hatten. Das VG erachtete die Maßnahmen als rechtswidrig.
Polizeiliche Identitätskontrollen dürfen nicht gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen haben
Der Gerichtshof der Europäischen Union habe bereits 2010 zur vergleichbaren Rechtslage in Frankreich entschieden, dass eine nationale Regelung, die den Polizeibehörden eine Befugnis zur Durchführung von verdachtsunabhängigen Identitätskontrollen im Grenzgebiet zu anderen Schengen-Staaten einräumt, den erforderlichen Rahmen für diese Befugnis vorgeben muss. Nur so könne insbesondere das Ermessen gelenkt werden, über das sie bei der tatsächlichen Handhabung der Befugnis verfügen. Dieser Rahmen müsse gewährleisten, dass die tatsächliche Ausübung der Befugnis zur Durchführung von Identitätskontrollen nicht die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen haben kann (BeckRS 2010, 23023).
VG: Ermächtigungsgrundlage im BPolG genügt nicht
Diesen auch vom deutschen Gesetzgeber zu beachtenden Anforderungen genüge die vorliegend herangezogene Ermächtigungsgrundlage im Bundespolizeigesetz nicht, meint das VG. Es fehle an verbindlichen Regelungen hinsichtlich Intensität und Häufigkeit der Kontrollen. § 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG könnte danach als Ermächtigungsgrundlage für verdachtsunabhängige Personenkontrollen nur dann herangezogen werden, wenn die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage der Art. 23 ff. des Schengener Grenzkodex vorübergehend wieder Grenzkontrollen an der betreffenden Binnengrenze einführt. Dies sei aber zum Zeitpunkt der hier zu beurteilenden Personenkontrolle im November 2013 nicht der Fall gewesen. Die Frage, ob möglicherweise die Hautfarbe des Klägers bei der Entscheidung, gerade ihn und nicht andere Mitreisende in dem betreffenden Waggon zu kontrollieren, eine Rolle gespielt hat, und wie dies rechtlich zu bewerten wäre, hat das Gericht offen gelassen.
Anforderungen an zulässige polizeiliche Personenkontrollen
Polizeiliche Personenkontrollen auf der Grundlage des nationalen Rechts seien zulässig, wenn sie keine Grenzkontrollen zum Ziel haben, auf allgemeinen polizeilichen Informationen und Erfahrungen in Bezug auf mögliche Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit beruhen und insbesondere auf die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität abzielen. Sie müssen in einer Weise konzipiert sein und durchgeführt werden, die sich eindeutig von systematischen Personenkontrollen an den Außengrenzen unterscheidet. Sie müssen zudem auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt werden.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Stuttgart
- Urteil vom 22.10.2015
- 1 K 5060/13
Zitiervorschlag
Bundespolizei darf im Grenzgebiet keine verdachtsunabhängigen Personenkontrollen in ICEs durchführen. beck-aktuell, 26.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185931)



