Deutsches Dosenpfand gilt auch für Skandinavier

Zitiervorschlag
Deutsches Dosenpfand gilt auch für Skandinavier. beck-aktuell, 20.05.2026 (abgerufen am: 21.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198436)
Im Grenzhandel zwischen Deutschland und Dänemark sind pfandfreie Dosen ein lukratives Geschäft – und ein Ärgernis für Umweltschützer. Nun hat das VG Schleswig ein Urteil gefällt.
Auch Skandinavierinnen und Skandinavier müssen zukünftig in Läden im deutsch-dänischen Grenzgebiet Dosenpfand zahlen. Das VG Schleswig urteilte, dass die Pfandpflicht nach § 31 Abs. 1 VerpackG im Grenzhandel weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht verstößt (Urteil vom 20. Mai 2026 – Az. 6 A 74/21). Der Verkauf von Einweggetränkeverpackungen an Endverbraucherinnen und -verbraucher auf deutschem Staatsgebiet unterliege der Pfandpflicht, die in der Vorschrift geregelte Ausnahme gelte nur für den unmittelbaren Export von Einweggetränkeverpackungen.
Die Regelung sei "nicht übertragbar auf die in Grenzgeschäften unterzeichneten Erklärungen der überwiegend dänischen Endverbraucher, dass sie die Getränke erst außerhalb Deutschlands konsumierten", hieß es vom Gericht. Denn die Getränke würden nach wie vor an Endverbraucher verkauft. Diese individuelle Verpflichtungserklärung der Endverbraucher sei zudem unmöglich zu kontrollieren – im Gegensatz zum kommerziellen Export.
"Eklatanter Rechtsverstoß" der deutschen Behörde
Der Kreis Schleswig-Flensburg habe dabei keinen Ermessensspielraum. Die Richterinnen und Richter bezeichneten das Untätigbleiben des Kreises als "eklatanter Rechtsverstoß". Er sei in der Pflicht, die Grenzhändler zur Einhaltung des Einwegpfands aufzufordern und die Pfandpflicht mittels Ordnungsverfügung durchzusetzen, hieß es.
Zuvor hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den Kreis im Januar 2021 zunächst außergerichtlich aufgefordert, gegen den Verkauf der Dosen im Grenzhandel vorzugehen, da dieser nach Ansicht der DUH gegen das Verpackungsgesetz verstößt. Weil der Kreis untätig blieb, wurde im April 2021 Untätigkeitsklage beim VG Schleswig erhoben.
Über diese Klage und die Frage, ob nach der aktuellen Rechtslage auch in den Grenzläden Dosenpfand zu erheben ist, wurde nun verhandelt – mit Erfolg für die DUH. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Binnen einem Monat kann Berufung am OVG eingereicht werden.
Lukratives Geschäft und Ärgernis
Für Menschen in der deutsch-dänischen Grenzregion ist es ein gewohntes Bild: Viele Dänen fahren mit leeren Autos – und manchmal mit Anhänger – über die Grenze und auf dem Rückweg sind Kofferraum und Hänger vollgepackt mit Bier- und Limonadendosen. Andere nutzen beispielsweise die Fähre Rødbyhavn – Puttgarden für einen Tagesausflug samt Großeinkauf in den dortigen Bordershops.
Nach dem Ausfüllen einer Exportbescheinigung können Skandinavierinnen und Skandinavier die Dosen mit nach Hause nehmen, ohne deutsches oder dänisches Dosenpfand zu bezahlen. Zudem erhebt Deutschland auf Alkohol und Zucker weniger Steuern als Dänemark. Der Grenzhandel ist mit einem Gesamtumsatz von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr und mehr als 3.000 Beschäftigten ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Schleswig-Holstein.
Dieses Modell ist also durchaus lukrativ für Handel und Kunden – und ärgert insbesondere Umweltschützerinnen und Umweltschützer. Schätzungen zufolge gelangen mehr als 650 Millionen Dosen aus dem norddeutschen Grenzhandel jährlich nach Dänemark. Nicht alle werden im Anschluss recycelt oder landen im Müll. Durch den pfandfreien Verkauf ist es in der Vergangenheit zu Umweltverschmutzungen gekommen: Bis zu neun von zehn Dosen, die Naturschützer alljährlich in der dänischen Natur fänden, stammten aus Deutschland, hieß es etwa 2020.
Seit vielen Jahren wird eine Lösung gesucht
2015 schien nach jahrelangen Verhandlungen endlich eine Lösung für das deutsch-dänische Dosendilemma in Sicht: Die Umweltministerien in Kopenhagen, Berlin und Kiel unterzeichneten eine von den Dänen initiierte Vereinbarung, die diese Praxis beenden sollte. 2018, so der damalige Plan, sollte es so weit sein. Doch dazu kam es nicht.
Seitdem haben sich viele Institutionen auf europäischer Ebene mit dem Thema beschäftigt: die EU-Kommission, das EuG, der EuGH. Der entschied 2023, dass in Geschäften an der Grenze zu Dänemark Getränke weiterhin pfandfrei für den Export nach Dänemark verkauft werden dürfen.
Ende April 2024 beschloss das EU-Parlament eine neue europäische Verpackungsverordnung, die ab 2029 in allen europäischen Ländern eine Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen vorsieht. Auch auf deutsche Dosen im grenzüberschreitenden Handel müsste dann deutsches Dosenpfand erhoben werden.
Dass die Klage der DUH erst gut fünf Jahre nach Eingang verhandelt wird, hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin damit zu tun, dass das Verfahren an der am meisten belasteten Kammer des VG anhängig ist. Das liege zum einen an der Anzahl der Verfahren und zum anderen an der überdurchschnittlichen Komplexität der Rechtsgebiete, die die Kammer bearbeitet.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- dpa
- VG Schleswig
- Urteil vom 20.05.2026
- 6 A 74/21
Zitiervorschlag
Deutsches Dosenpfand gilt auch für Skandinavier. beck-aktuell, 20.05.2026 (abgerufen am: 21.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198436)



