VG Saarlouis stoppt Rückführung syrischen Flüchtlings nach Ungarn

Zitiervorschlag
VG Saarlouis stoppt Rückführung syrischen Flüchtlings nach Ungarn. beck-aktuell, 10.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189486)
Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat die Abschiebung eines syrischen Flüchtlings nach Ungarn auf dessen Eilantrag hin vorläufig ausgesetzt. Seinen Beschluss vom 05.08.2015 (Az.: 3 L 675/15, unanfechtbar), mit dem es von seiner bisherigen Rechtsprechung abweicht, begründet es mit systemischen Mängel des ungarischen Asylverfahrens und der dortigen Aufnahmebedingungen für Asylbewerber.
Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
Angesichts der neuesten politischen Entwicklungen in Ungarn bestehe die ernstzunehmende Gefahr, dass Asylbewerber bei einer Überstellung nach Ungarn einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinn der Europäischen Konvention für Menschenrechte ausgesetzt werden, so das VG. Ausgangspunkt für diese Annahme sei die Erklärung der ungarischen Regierung vom 23.06.2015, wonach keine Flüchtlinge nach der so genannten Dublin-Verordnung mehr aufgenommen würden, da die Aufnahmekapazität erschöpft sei. Zudem habe die ungarische Regierung seit dem 01.07.2015 drastische Verschärfungen des bisherigen Asylrechts vorgenommen. Unter anderem seien Haftverlängerungen vorgesehen sowie eine Annullierung des Asylgesuchs, wenn der Asylbewerber sich mehr als 48 Stunden von seiner Unterkunft entferne. Das Gericht teilt auch die Sorge des UNHCR, dass durch die Aktionen und Äußerungen der rechtsnationalen Regierung Ungarns ein Klima geschaffen werde, das die ohnehin angespannte Lage der Flüchtlinge in Ungarn weiter drastisch verschlechtert.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Saarlouis
- Beschluss vom 05.08.2015
- 3 L 675/15
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VG Saarlouis stoppt Rückführung syrischen Flüchtlings nach Ungarn. beck-aktuell, 10.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189486)



