Wochenmarkt-Werbeclip der AfD bleibt verboten

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Wochenmarkt-Werbeclip der AfD bleibt verboten. beck-aktuell, 13.10.2026 (abgerufen am: 13.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207646)
Ein Clip der Brandenburger AfD zur Landtagswahl sorgte für ein Verbot durch die Medienanstalt. Die Partei will den Werbespot wieder im Netz zeigen können - das hat ein Gericht nun abgelehnt.
Ein Werbespot für die AfD in Brandenburg mit dem Titel "Wochenmarkt oder Drogenmarkt (…)" bleibt aus Gründen des Jugendschutzes verboten. Zu diesem Urteil kam das VG Potsdam nach einer Klage des AfD-Landesverbands, der den Clip im Internet wieder zeigen wollte. Das Verbot durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2025 sei gerechtfertigt, so das Gericht (Urteil vom 12.10.2026 – VG 11 K 284/25).
"Unter Berücksichtigung des Parteienprivilegs, des Grundrechts auf Meinungsfreiheit und der Kunstfreiheit sei die von der Medienanstalt getroffene Entscheidung zu Gunsten des Jugendschutzes und zu Lasten der AfD Brandenburg verhältnismäßig", begründete das Verwaltungsgericht. Es gebe auf Grundlage der - im Klageverfahren nicht erschütterten - sachverständigen Bewertung der Kommission für den Jugendmedienschutz (KJM) keine Zweifel an der "Eignung des Spots, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zu beeinträchtigen".
Auch dem Einwand, der Spot sei Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk vergleichbar und falle daher unter das sogenannte "Berichterstattungsprivileg", folgte die Kammer nicht. "Unter Berücksichtigung des Parteienprivilegs, des Grundrechts auf Meinungsfreiheit und der Kunstfreiheit ist die von der Medienanstalt getroffene Entscheidung zu Gunsten des Jugendschutzes und zu Lasten der AfD Brandenburg verhältnismäßig", hieß es in der Entscheidung weiter.
Der vier Monate nach der Landtagswahl im Jahr 2024 untersagte Spot habe nicht mehr dem besonderen Schutz von Wahlwerbung unterlegen. Er sei nunmehr als bloße Parteiwerbung anzusehen. Fehlende technische Möglichkeiten für die Umsetzung von Altersbegrenzungen auf Social-Media Plattformen für einzelne Beiträge hinderten nicht die Anwendung jugendschützender Regelungen.
AfD-Spot fördert laut Medienanstalt rassistische Einstellungen
Die Medienanstalt hatte der AfD "pauschale Stereotype" in dem Video aus dem Landtagswahlkampf 2024 vorgeworfen. Darin würden Menschen mit dunkler Hautfarbe pauschal in bedrohlichen Darstellungen gezeigt, das fördere diskriminierende, rassistische und diffamierende Einstellungen sowie Verhaltensweisen. Außerdem sei der Spot geeignet, bei Kindern und Jugendlichen ein Grundmisstrauen zu etablieren oder zu verstärken.
Das Video war bei X, Facebook, Instagram und TikTok zu sehen. Das Gericht hatte schon im Februar 2025 im Eilverfahren gegen den Spot entschieden. Gegen das jetzige Urteil kann Berufung vor dem OVG Berlin-Brandenburg eingereicht werden.
- Redaktion beck-aktuell, kw
- dpa
- VG Potsdam
- Urteil vom 12.10.2026
- VG 11 K 284/25
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