Führerscheinentzug auch bei nur geringen Amphetaminwerten rechtmäßig

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Führerscheinentzug auch bei nur geringen Amphetaminwerten rechtmäßig. beck-aktuell, 02.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176886)
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch dann offensichtlich rechtmäßig, wenn bei einem Fahrerlaubnisinhaber anlässlich einer Verkehrskontrolle nur ein geringer Amphetaminwert im Blut festgestellt wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 20.04.2016, Az.: 1 L 269/16.NW).
Nach Feststellung von Amphetamin im Blut Führerschein entzogen
Der Antragsteller war bei einer Fahrt mit dem Motorrad durch die Polizei kontrolliert worden. Wegen des Verdachts auf Drogenkonsum wurde eine Blutprobe veranlasst. Im toxikologischen Gutachten der Universitätsklinik Mainz wurde eine Konzentration von 0,018 mg/L Amphetamin im Blut festgestellt. Der Gutachter führte hierzu aus, eine gewisse Restwirkung der Droge sei nicht auszuschließen. Es sei aber zu berücksichtigen, dass es gerade in der Abklingphase einer akuten Psychostimulantienwirkung zu schweren psychophysischen Erschöpfungszuständen kommen könne, wodurch die persönliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sei. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde entzog daraufhin die Fahrerlaubnis mit der Begründung, der Antragsteller sei wegen des Konsums der Droge Amphetamin ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Dagegen erhob dieser Widerspruch und beantragte beim VG einstweiligen Rechtsschutz. Er habe sich auf einem Festival am Samstag nach erheblichem Alkoholkonsum verleiten lassen, an einer "Linie" Amphetamin kurz zu ziehen. Weil die Droge nach seinen Informationen innerhalb von maximal drei Tagen abgebaut sei, sei er absichtlich bis Donnerstag nicht gefahren.VG: Schon einmalige Einnahme der Droge rechtfertigt Führerscheinentzug
Das VG lehnte den Antrag ab. In seinem Beschluss bestätigt es, wie schon in früheren Entscheidungen des Gerichts und anderer Verwaltungsgerichte, die Rechtsauffassung der Verwaltungsbehörde, wonach gemäß der Regelung in der Fahrerlaubnisverordnung bereits die einmalige Einnahme der sogenannten harten Droge Amphetamin die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr begründet, auch wenn der Betreffende gar nicht unter dem Einfluss der Droge gefahren ist. Das folge aus der gesteigerten Gefährlichkeit der Droge, wie sie im toxikologischen Gutachten beschrieben werde. Es komme deshalb nicht darauf an, welche Amphetaminkonzentration im Blut des Antragstellers für den Zeitpunkt seiner Teilnahme am Straßenverkehr nachgewiesen worden sei.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Neustadt a.d. Weinstraße
- Beschluss vom 20.04.2016
- 1 L 269/16.NW
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Führerscheinentzug auch bei nur geringen Amphetaminwerten rechtmäßig. beck-aktuell, 02.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176886)



