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VG München

Kein Home-Office für Webcam-Girl

Orte des Rechts

Ein Webcam-Girl darf sich nicht mehr gegen Bezahlung in ihrem Wohnhaus vor der Internet-Kamera ausziehen. Nach der mündlichen Verhandlung vom Vortag teilte das Verwaltungsgericht München am 06.05.2016 mit, dass die 24-Jährige ihre Arbeit in dem oberbayerischen 6.000-Einwohner-Dorf Ampfing aufgeben muss, weil "die Tätigkeit in nicht unerheblichem zeitlichen Umfang stattfindet und dem am Wohnort angemeldeten Gewerbe der Klägerin, also der dauerhaften und regelmäßigen Erwerbstätigkeit, dient". Dies aber kollidiere mit dem Baurecht, das für das Gebiet nur eine Wohnnutzung vorsieht.

Gericht argumentiert mit Außenwirkung der Tätigkeit

Die Beteuerungen der Frau sowie ihres Ehemanns und Managers, aus vergangenem Fehlverhalten lernen zu wollen, überzeugten die Kammer nicht. Auch mit einem diskreteren Auftreten gebe es eine "gewisse Außenwirkung", was nicht mehr in den Rahmen einer zulässigen Wohnnutzung falle. "Die beantragte Nutzungsänderung eines Zimmers in ein Darstellungs- und Schaustellereizimmer konnte deshalb nicht, auch nicht im Wege der Ausnahme oder Befreiung, genehmigt werden." Erteilte Ausnahmen für einige andere Gewerbetreibende in dem Wohngebiet seien mit dem Fall nicht vergleichbar.

Landratsamt lehnte beantragte Nutzungsänderung ab

Das Landratsamt Mühldorf am Inn hatte zuvor schon die beantragte Nutzungsänderung abgelehnt und der Frau mit dem Künstlernamen "Natalie Hot" zudem unter Androhung eines Zwangsgeldes von 2.000 Euro untersagt, in dem Mietshaus eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Dagegen war die 24-Jährige nun vor Gericht gezogen.

Paar will nach Mallorca ziehen

Ihr Ehemann sagte der Deutschen Presse-Agentur, sie werde Einspruch einlegen, um Zeit zu gewinnen. Allerdings sei der Gang bis vors Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich zu kostspielig. Stattdessen will das Paar wohl wegziehen – nach Mallorca. "Wenn der bayerische Staat uns nicht haben will, bekommt er auch unsere Steuern nicht", sagte Christian Lehle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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