Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unterstützung der salafistischen Szene rechtmäßig

Zitiervorschlag
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unterstützung der salafistischen Szene rechtmäßig. beck-aktuell, 03.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185486)
Die Zugehörigkeit zur salafistischen Szene rechtfertigt den Widerruf einer Waffenbesitzkarte. In einem solchen Fall ist ungeachtet dessen, ob tatsächlich ein missbräuchlicher Einsatz von Waffen im Zusammenhang mit politischen oder ideologischen Ziele erfolgt ist, von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Minden mit Urteil vom 27.10.2015 entschieden (Az.: 8 K 1220/15).
Sachverhalt
Der Kläger ist seit Januar 2009 Mitglied eines Polizeischießvereins. Mit Bescheid vom 18.03.2015 hatte der Beklagte die dem Kläger zur Ausübung seines Sportes erteilte Waffenbesitzkarte widerrufen und ein Waffenbesitzverbot ausgesprochen. Der Kläger sei wegen der Zugehörigkeit zur salafistischen Szene waffenrechtlich unzuverlässig.
VG: Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen rechtfertigt Widerruf
Das Verwaltungsgericht ist der Auffassung des Beklagten gefolgt. Durch die Teilnahme an diversen einschlägigen Veranstaltungen habe der Kläger verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt. Schon dies rechtfertige den Widerruf der Waffenbesitzkarte. Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Waffen wegen seiner politischen oder ideologischen Ziele setze die Widerrufsentscheidung nicht voraus.
Kläger aber zum Führen erlaubnisfreier Waffe berechtigt
Soweit der Kläger die Aufhebung des weiter gegen ihn verhängten generellen Waffenverbots begehrt hat, hatte seine Klage Erfolg. Denn dass beim Kläger konkret durch den Umgang mit auch erlaubnisfreien Waffen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründet wird, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu ersehen.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Minden
- Urteil vom 27.10.2015
- 8 K 1220/15
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