Gewahrsam wegen Morddrohung
Pistole bestellen reicht nicht
Ein Mann drohte mutmaßlich damit, seine Partnerin zu töten, und soll sich dazu sogar eine scharfe Schusswaffe bestellt haben. Die Polizei musste ihn trotzdem laufen lassen, denn ein Mord stand laut AG Dortmund nicht unmittelbar bevor. Eine andere Möglichkeit gebe es aber, deutete das Gericht an.