Nutzungsberechtigter für Grabstätte allein verkehrssicherungspflichtig

Zitiervorschlag
Nutzungsberechtigter für Grabstätte allein verkehrssicherungspflichtig. beck-aktuell, 24.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191786)
Der Nutzungsberechtigte eines Grabes ist für die Standsicherheit eines Grabmals und der Grabeinfassung allein verantwortlich. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz unter Hinweis auf die Friedhofssatzung entschieden (Urteil vom 17.06.2015, Az.: 3 K 782/14.MZ).
Nutzungsberechtigter soll Grabstätte in sicheren Zustand versetzen
Die Steinumrandung eines Grabes hatte sich an der hinteren Seite abgesenkt. Die beklagte Stadt forderte den Nutzungsberechtigten auf, die Grabeinfassung ordnungsgemäß herzurichten und die Standsicherheit des Grabsteins zu gewährleisten. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob der Nutzungsberechtigte des Grabes Klage. Er machte geltend, das Absacken der Grabumrandung beruhe nicht auf der Vernachlässigung der eigenen Verkehrssicherungspflicht, sondern habe seinen Grund in dem niedrigen Erdniveau der dahinterliegenden aufgegebenen Grabstätte.
VG: Nutzungsberechtigter allein für Verkehrssicherheit der Grabstätte verantwortlich
Das VG hat die Klage abgewiesen. Nach der Friedhofssatzung der Beklagten seien Grabmale und sonstige bauliche Anlagen (zum Beispiel Umrandungen) so herzustellen, dass sie dauerhaft standsicher seien und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzten oder sich senken könnten. Danach habe im Innenverhältnis zum Friedhofsträger allein der Nutzungsberechtigte die Grabstätte dauernd in verkehrsfähigem Zustand zu halten. Der Nutzer schaffe durch die Errichtung der Grabanlage, die der Friedhofsträger regelmäßig zu dulden habe, selbst eine Gefahrenquelle. Vorliegend treffe den Friedhofsträger auch nicht ausnahmsweise eine Verantwortung, denn die angrenzende Geländehöhe halte sich im Rahmen des auf einem Friedhof Üblichen.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Mainz
- Urteil vom 17.06.2015
- 3 K 782/14.MZ
Zitiervorschlag
Nutzungsberechtigter für Grabstätte allein verkehrssicherungspflichtig. beck-aktuell, 24.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191786)



