Entziehung des Reisepasses bei konkretem Verdacht auf Jihad-Unterstützung

Zitiervorschlag
Entziehung des Reisepasses bei konkretem Verdacht auf Jihad-Unterstützung. beck-aktuell, 16.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192201)
Einem deutschen Staatsangehörigen darf der Reisepass aufgrund des durch konkrete Tatsachen belegten Verdachts entzogen werden, der Betreffende unterstütze terroristische Gruppierungen in Syrien. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschlüssen in zwei Eilverfahren am 16.06.2015 entschieden (Az.: 10 L 735/15; 10 L 736/15).
Sachverhalt
Die Stadt Köln hat den Antragstellern im Februar 2015 die deutschen Reisepässe entzogen und den Geltungsbereich der Personalausweise auf Deutschland beschränkt. Nach Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft waren beide Antragsteller an der Organisation und Durchführung von "Syrien-Konvois" beteiligt, mit denen Fahrzeuge und Bargeld nach Syrien gebracht wurden. Die Antragsteller machten geltend, die Transporte nach Syrien hätten rein humanitären Zwecken gedient, und beantragten eine vorläufige Aussetzung der sofort wirksamen Passentziehung.
VG: Passentziehung bei Gefährdung nationaler Interessen möglich
Das Verwaltungsgericht hat die Eilanträge abgelehnt. Eine Passentziehung sei aufgrund konkreter Tatsachen möglich, die für eine Gefährdung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland sprächen. Die Gefährdungseinschätzung der Behörde müsse nicht auf eindeutigen Beweisen beruhen. Sie müsse lediglich nachvollziehbar und so konkret gefasst sein, dass sie in einem Gerichtsverfahren überprüft werden könne. Diese Voraussetzungen lägen hier vor.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Köln
- Beschluss vom 16.06.2015
- 10 L 735/15; 10 L 736/15
Zitiervorschlag
Entziehung des Reisepasses bei konkretem Verdacht auf Jihad-Unterstützung. beck-aktuell, 16.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192201)



