Keine Doppelversorgung aus öffentlichen Kassen für Beamte

Zitiervorschlag
Keine Doppelversorgung aus öffentlichen Kassen für Beamte. beck-aktuell, 29.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171171)
Die Klage eines Ruhestandsbeamten gegen die Anrechnung einer Rente auf seine Versorgungsbezüge bleibt erfolglos. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 12.08.2016 hervor. Die Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verstoße nicht gegen den beamtenrechtlichen Alimentationsgrundsatz, entschieden die Koblenzer Richter (Az.: 5 K 280/16.KO).
Kläger verweist auf Vergleichbarkeit mit privater Betriebsrentenversicherung
Vor seiner Berufung in das Beamtenverhältnis war der Kläger für mehrere Jahre als ausgebildeter Maschinenschlosser versicherungspflichtig beschäftigt. Hieraus erhält er eine monatliche Rentenzahlung in Höhe von circa 120 Euro. Diesen Betrag rechnete das beklagte Land auf die Versorgungsbezüge des Klägers an und brachte diese in der genannten Höhe zum Ruhen. Dagegen erhob der Kläger nach erfolglosem Widerspruch Klage. Durch die Anrechnung werde er in seinem Recht auf Alimentation verletzt. Die gesetzliche Rentenversicherung werde zu großen Teilen aus privaten Mitteln der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Diese Situation sei daher mit privaten Betriebsrentenversicherungen vergleichbar, die ebenfalls nicht angerechnet werden müssten.
Doppelversorgung aus öffentlichen Mitteln soll vermieden werden
Die Klage hatte keinen Erfolg. Es gebe insbesondere keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, wonach Renten auf die Versorgungsbezüge schlechthin nicht angerechnet werden dürften. Durch eine Anrechnung werde eine andernfalls bestehende Begünstigung von Personen, die ihr Arbeitsleben teilweise im Beamtenverhältnis und teilweise in einem rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis verbracht haben, gegenüber sogenannten Nur-Beamten beseitigt. Zudem solle auf diese Weise eine Doppelversorgung aus öffentlichen Mitteln vermieden werden. Daraus, dass bei der gesetzlichen Rentenversicherung wie bei einer privaten Versicherung Beiträge entrichtet werden, lasse sich nicht folgern, es handele sich auch bei der Rentenkasse um eine private Kasse.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Koblenz
- Urteil vom 12.08.2016
- 5 K 280/16.KO
Zitiervorschlag
Keine Doppelversorgung aus öffentlichen Kassen für Beamte. beck-aktuell, 29.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171171)



