2025
Die Termine der 50. Kalenderwoche
Die „Riester-Rente“ soll ein Anreiz sein, die kargen Zahlungen aus der gesetzlichen Versicherung durch private Vorsorge aufzustocken. Ob Versicherer nachträglich die Konditionen hierfür herabsetzen können, wenn sie selbst mit den Kapitalanlagen weniger erwirtschaften können, beschäftigt den BGH. Auch prüft er, inwieweit eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern für die Fertigstellung eines „steckengebliebenen Baus“ zahlen muss. Ob er die reformierte Grundsteuer in der Mehrzahl der Bundesländer für verfassungsgemäß hält, verkündet der BFH.